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29.03.1999, 22:00 Uhr
Haftung für Rechner im Ausland
Eine Web-Publikation im Ausland schützt vor Strafe nicht
Das musste ein 32-jähriger Japaner jetzt erfahren. Er wurde zu
18 Monaten Gefängnis auf Bewährung verurteilt, weil er auf einem
Internet-Rechner in den USA nach japanischem Recht «obszöne» und damit
in Japan nicht erlaubte Bilder publiziert hatte. Der Server sei zwar im
Ausland, aber vor allem für Japaner gedacht gewesen und habe auch von
diesen benutzt werden können. Somit gelte dafür auch japanisches
Recht, befanden die Richter
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