News 05.05.2008, 10:23 Uhr

Ihr Nacktbild ist unterwegs

Unsicherheit und Neugierde werden mit 98 Euro bestraft.
Ihre schlimmsten Vorstellungen – das Internet machts möglich: Das Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) warnt vor der besonders dreisten Kundenfangmasche der Firma Happy Passion GmbH aus Baar. Sie verschickt Spammails mit dem Betreff «Ihr Nacktbild wurde freigegeben». Dadurch werden User verleitet, auf den beigefügten Link und damit auf die Homepage des Unternehmens zu klicken. Der User wird registriert und erhält eine weitere Mail mit Zugangsdaten. Wer sich damit einloggt und sich durch die gezeigten erotischen Bilder klickt, unterzeichnet damit einen Jahresvertrag zum Preis von 98 Euro. Selbstverständlich wird dieser Betrag am Tag danach in Rechnung gestellt.
Das SECO rät: Bezahlen Sie auf keinen Fall, selbst wenn Drohungen die Folge sind. Speichern Sie jedoch alle Mails des Unternehmens zwecks Beweisführung.



Kommentare
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Gaby Salvisberg
05.05.2008
Allerdings ist Spam verboten! Dummerweise hat aber ein Gericht im Kanton Zug ein derart krasses Fehlurteil gefällt, dass sich niemand mehr die Arbeit macht, einen Spammer anzuzeigen. Es ist schlimmer als vor Inkrafttreten des Gesetzes. Und dann sind diese Burschen da nicht nur Spammer, sondern Lügner und Betrüger. Die lässt man einfach gewähren. :mad: Und wer traut sich schon, anhand einer solchen primitiven Mail Anzeige zu erstatten? Es haben doch alle panische Angst davor, selber irgendwie in Verdacht zu geraten, auf dubiosen Webseiten herumzusurfen. Gaby

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Nitro
05.05.2008
Aha - danke für die Klarstellung. Also ich bekomme recht viele Spammails und achte eigentlich immer drauf ob da .ch dabei ist. Wo oder wie müsste man in einem Fall vorgehen um solche Leute anzuzeigen ? Gibts da evtl. eine Online-Anlaufstelle ?

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gentux
05.05.2008
Darauf kannst du nicht gehen, die Headers lassen sich so leicht fälschen. Am Besten einfach wegsäubern, ja keinen Link anklicken und wenn du etwa @bluewin.ch oder so etwas siehst eifach an abuse@<die Domäne>.ch also etwa [email]abuse@bluewin.ch[/email] weiterleiten. Grössere Provider haben ein Abuse-Desk eingereichtet.

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ipool
05.05.2008
Spam Gibt es in der Schweiz einen SPAM Schutz?? Also dass einige Povider den Port 25 gesperrt haben, kann doch nicht viel bringen, da dies die Spamer sicher schon lange umgehen. Gibt es da nicht irgendwo ein Gesetzt, das eine Mitteilung, bei denen steht, wie man sich abmeldet nicht als Spam gilt? Wenn dem so ist, haben die aber nicht geschnallt, dass wenn man genau das macht, sicher von überall Spams überkommt.

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BlackIceDefender
05.05.2008
Gummibaer mit beschraenktem Hirni 1: Die meisten Leute wissen, wann und wo sie Nacktbildli von sich gemacht haben. 2; Damit ist der Drohbrief der Happy Passion Gummibär mit beschränktem Hirni hinfällig. 3: Es ist ein Drohbrief. Nötigung? 4: Wenn Punkt 1 nicht genau bekannt: Bei den Partyclubs weniger saufen (und so andere Pharmazeutika und Pülverli) und auf keinen Fall dem 'Pressephotographen' Spalier stehen....denn wer so dumm ist, verdient meines Erachtens die Blossstellung. 5: Ich kriege immer noch Spam für SwissAir Besteck und Schweizer Socken. die Sende Domäne ist .ch, .ru. Die Auktionen sollen in Zürich sein. Die Idioten merken nicht, dass es sich wirklich nicht lohnt, für ein Löffel mit Swissair Logo 10'000 km zu fliegen. Der gesetzliche Schutz ist wohl mehr heisse Luft.

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Masche
06.05.2008
Dummerweise hat aber ein Gericht im Kanton Zug ein derart krasses Fehlurteil gefällt, dass sich niemand mehr die Arbeit macht, einen Spammer anzuzeigen. Irrtum, der Richter hat nur, was seine Aufgabe ist, gemäss dem exakten Wortlaut des Gesetztes entschieden. Der eigentliche Skandal ist, dass Heerscharen von hochbezahlten(von wem wohl?) Juristen, nicht in der Lage sind, ein sprachlich verständliches und logisch klar formuliertes Gesetz zu verfassen. Wenn in der begleitenden Botschaft des Bundesrates das Gegenteil von dem steht, was im Gesetzestext formuliert ist, dann gibt das schon zu Bedenken. Umgekehrt darf man aber dem Richter nicht vorwerfen, die begleitende Botschaft des Bundesrates nicht berücksichtigt zu haben, da der Richter sich primär nach dem Gesetzestext zu richten hat. Es wäre endlich Zeit, dass auch auf diesem Gebiet ein Qualitätsmanagementsystem eingeführt würde. Wenn ich z.B. eine kleine Änderung an meinem Haus vornehmen will, beschäftigen sich zahlreiche Kommissionen (z.B. Stadtbildkommission, Heimatschutz etc.) damit. Wenn aber ein neues Gesetz eingeführt wird, erfolgt das scheinbar völlig ungeprüft.

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romansvillage
06.05.2008
Irrtum, der Richter hat nur, was seine Aufgabe ist, gemäss dem exakten Wortlaut des Gesetztes entschieden. Der eigentliche Skandal ist, dass Heerscharen von hochbezahlten(von wem wohl?) Juristen, nicht in der Lage sind, ein sprachlich verständliches und logisch klar formuliertes Gesetz zu verfassen. *Unterschreib* Wenn man dem Wortlaut des Gesetzes folgt, durfte der Richter da eigentlich gar kein anderes Urteil sprechen. Wenn da steht, dass der Empfänger nur dann E-Mails bekommen darf wenn er das ausdrücklich wünscht oder ein Abmeldelink vorhanden ist. "Laut Diskussionen in verschiedenen Foren hat vermutlich das letzte «oder» zur in den Augen von Spam-Gegnern falschen Interpretation des Gesetzes geführt." Aus dem von Gaby verlinkten PCtipp Artikel Wie kann man ein "oder" falsch interpretieren? Oder heisst doch dass entweder das eine oder das andere Zutreffen muss. Es müssen also nicht beide Bedingungen erfüllt sein. In meinen Augen ist das kein Fehlurteil sondern ein Schlupfloch bzw. eine Lücke im Gesetz.

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coceira
08.05.2008
erwischt ....... In meinen Augen ist das kein Fehlurteil sondern ein Schlupfloch bzw. eine Lücke im Gesetz. jedes gesetz hat mindestens eine luecke, nur nicht immer so offensichtlich

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ipool
08.05.2008
Spam *Unterschreib* Wenn man dem Wortlaut des Gesetzes folgt, durfte der Richter da eigentlich gar kein anderes Urteil sprechen. Wenn da steht, dass der Empfänger nur dann E-Mails bekommen darf wenn er das ausdrücklich wünscht oder ein Abmeldelink vorhanden ist. Das mit dem Abmeldelink ist genau das was ich schon vorher gemeint habe. Die SPAMer können ja jubeln über dieses Idiotengesetz. Wenn jemand denkt, das er bei einem Abmeldelink die SPAMs tatsächlich abmeldet, ist ganz schön naiv. Ich glaube der Gesetzgeber hat einfach nicht geschnallt, dass dies als Autentifizierung gebraucht wird und dann ist man als aktive Adresse bestätigt und kriegt ganz toll SPAMs. Das Gesetz braucht ganz sicher eine Änderung. Aus meiner Sicht muss das oder durch ein und ersetzt werden. Somit kriegen auch nur Personen Werbung zugestellt, die dies ausdrücklich wünschen. Das weitergenen von akiven Adrssen an dritte sollte auch verboten werden. Kleiner Hinweis: Ich denke, die ISPs könnten auch mehr machen an Filtermöglichkeiten. Zum Beispiel: - Störmeldung an Spamer zurücksenden an Plackilists - Fillter von ganzen Domänengruppen oder Länderkürzel. Die wenigsten haben Freunde in China, Russland usw. usw.

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Juerg Schwarz
08.05.2008
jedes gesetz hat mindestens eine luecke, nur nicht immer so offensichtlich Ja und dazu noch immer an einer anderen Stelle - je nach Fall.