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20.04.2001, 11:45 Uhr
Keine Live-Übertragung der Hinrichtung
Die Hinrichtung des Oklahoma-Attentäters McVeigh soll nicht im Internet übertragen werden. Dies entschied ein US-Richter.
Gegen dieses Urteil will The Entertainment Network Inc. (ENI) appellieren. Dies berichtet die Internetsite "The Register" heute. ENI leitet dieses Recht aus der Meinungs- und Pressefreiheit ab. McVeigh selbst soll die Übertragung seiner eigenen Hinrichtung gefordert haben.
ENI wollte eine Webcam im Hinrichtungszimmer installieren und die Exekution live ins Internet übertragen. Um Kinder daran zu hindern, das Sterben von McVeigh mitzuverfolgen, will ENI eine Gebühr von knapp zwei Dollar verlangen.
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