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25.09.2007, 08:07 Uhr
Nationalrat stimmt neuem Urheberrecht zu
Nach dem Ständerat hat auch der Nationalrat mit grosser Mehrheit dem neuen Urheberrecht zugestimmt. Das Umgehen von Kopiersperren soll für private Zwecke erlaubt bleiben.
Das geltende Urheberrecht stammt aus dem Jahr 1992 und ist auf analoge Technologien ausgerichtet. Bei der notwendigen Gesetzesrevision konnten sich die Vertreter des Parlaments weitgehend einigen: Nach dem Ständerat hat auch der Nationalrat die Revision mit 164 zu 2 Stimmen genehmigt. Ein Bundesbeschluss zur Genehmigung von zwei internationalen Internet-Abkommen wurde mit 156 zu 2 Stimmen angenommen. Nur wenige Ratsmitglieder wollten noch am hart ausgehandelten Kompromiss zwischen Künstlern, Konsumenten, Produzenten und anderen Interessengruppen rütteln.
Die Vorlage erlaubt weiterhin das Herunterladen von Werken aus dem Internet für den privaten Gebrauch. Grundsätzlich verbietet sie die Umgehung eines Kopierschutzes. Für den privaten Gebrauch ist es jedoch weiterhin erlaubt, Sicherheitskopien zum privaten Gebrauch anzufertigen, und zwar auch dann, wenn dies nur mit Hilfe von Knacktools möglich ist.
Es ist zu erwarten, dass der Entwurf in dieser Form endgültig verabschiedet wird und nur noch Details angepasst werden. Wann das Gesetz definitiv in Kraft tritt, ist aber noch nicht bekannt.
Information
Was halten Sie vom gegenwärtigen Entwurf des Urheberrechts? Beachtet er die Bedürfnisse von Privatpersonen genügend? Trägt er der Realität Rechnung? Diskutieren Sie im Forum.
Autor(in)
David
Lee
25.09.2007
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