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16.07.2009, 12:08 Uhr
Polizei surft mit
Das Justizdepartement wollte die Echtzeit-Onlineüberwachung im Geheimen durchboxen - auch mithilfe einer erstaunlich kurzen Vernehmlassungsfrist.
Wie die Wochenzeitung (WOZ) heute berichtet, will der Bund den Internetverkehr verdächtiger Personen demnächst komplett überwachen. Dies zeigen als «vertraulich» markierte Dokumente, die das EJPD am 9. Juni 2009 an die Schweizer Internetprovider verschickt hat.
Die neue Regelung verlangt von den Dienstleistern, dass sie ab Ende Juni 2010 in der Lage sind, quasi auf Knopfdruck jeglichen Datenverkehr einer bestimmten Person aufzuzeichnen.
Die Vernehmlassungsfrist, in der die Provider hätten reagieren können, betrug nur gerade drei Wochen – im Gegensatz zu den sonst üblichen drei Monaten. Zu kurz, um sich trotz anbrechender Ferienzeit noch mit Branchenkollegen, Datenschützern oder Juristen zu beraten. Fredy Künzler vom Internetprovider Init Seven AG schreibt in seinem Weblog, der zuständige Mitarbeiter beim EJPD und dessen Stellvertreter seien gar nicht bzw. nur erschwert erreichbar gewesen.
Die Internetprovider sind es auch, die als Erste unter der beschlossenen Massnahme zu leiden haben. Sie müssen zum geforderten Zweck ihre Anlagen aufwendig umrüsten – und zwar auf eigene Kosten. Eine Entschädigung gebe es erst, sobald der Bund eine konkrete Überwachung anordne.
Teuer und nutzlos
Gegenüber der WOZ spricht Künzler von einem finanziellen Aufwand in der Höhe von mehreren hunderttausend Franken und einem Arbeitsaufwand von bis zu drei Mannjahren.
Dazu sei das Ganze auch technisch untauglich, sobald die Internetkriminellen anfangen, ihre Kommunikation zu verschlüsseln. Der Mitschnitt eines verschlüsselten Datenstroms sei unbrauchbarer Datenabfall.
Nicht nur das Kosten-Nutzen-Verhältnis gibt Anlass zu Diskussionen. So ist auch unklar, bei welchen Verdachtsfällen die Provider fortan gebeten werden, auf den Aufnahmeknopf zu drücken. So enthalte der Deliktkatalog des Überwachungsgesetzes (BÜPF) längst nicht mehr nur die Lieblingsargumente «Kinderpornografie» und «Terrorismus». Auch etwa bei Veruntreuung und Betrug darf der Bund mitlauschen – und ebenso bei Artikel 143: «Unbefugte Datenbeschaffung».
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