Revision des Fernmeldegesetzes
04.07.2022, 11:45 Uhr
Handy-Notrufe sind nun genauer lokalisierbar
Wird ein Notruf mit einem Mobiltelefon abgesetzt, müssen der Notrufzentrale ab sofort genauere Standortdaten übermittelt werden. Das gilt auch für Notrufe direkt aus einem Fahrzeug.
Ab sofort müssen Mobiltelefone in der Schweiz bei einem Notruf genauere Standortdaten übermitteln, damit Blaulicht-Organisationen den Anrufer rascher finden können, berichtet das Schweizer Radio und Fernsehen SRF. Die neue Regelung, welche seit 1. Juli 2022 in Kraft ist, gilt auch für Notrufe, welche direkt über das Bordsystem eines Autos abgegeben werden.
Die meisten heute verkauften Smartphones verfügen über eine satelliten- und Wi-Fi-basierte Ortungsfunktion (Advanced Mobile Location AML). Die damit ermittelten Standortinformationen müssen seit vergangenem Freitag bei Notrufen, welche mit Mobiltelefonen abgesetzt werden, automatisch der zuständigen Notrufzentrale mitgeteilt werden, damit Hilfe rascher und effizienter organisiert werden kann. Wie das Bundesamt für Kommunikation (Bakom) in einer Mitteilung schreibt, können Notrufe auf wenige Meter genau lokalisiert werden.
SOS-Taste in modernen Fahrzeugen
Moderne Autos sind heute so ausgerüstet, dass bei Unfällen entweder automatisch oder manuell via SOS-Taste ein Notruf an die Nummer 112 ausgelöst wird (eCall 112). Ab dem 1. Juli 2022 müssen die vom Bordsystem ermittelten Unfalldaten den Notrufzentralen zur Verfügung gestellt werden. Dazu gehören zum Beispiel der Fahrzeugtyp, die Antriebsart und die Fahrtrichtung, so das Bakom. Dafür wurden mit der letzten Revision des Fernmeldegesetzes (Art. 20 FMG) sowie der damit verbundenen Verordnung über Fernmeldedienste (Art. 29a FDV) vom Bundesrat die rechtlichen Grundlagen für diese Anwendungen in der Schweiz geschaffen.
Umsetzung später als geplant
Ursprünglich sollte die Änderung des Fernmeldegesetzes Anfang Jahr in Kraft treten. Doch der Aufwand für die technische Umsetzung der neuen Vorgaben, welche durch die Mobilfunknetzbetreiber in Zusammenarbeit mit den Notruforganisationen und dem Bakom erfolgte, war laut Communiqué «grösser als erwartet». Teilweise seien keine standardisierten und für die Schweiz geeigneten Lösungen auf dem Markt erhältlich gewesen. Deshalb verschob der Bundesrat den Termin um 6 Monate (1. Juli 2022).
Gleichzeitig treten die administrativen und technischen Ausführungsbestimmungen des Bundesamtes für Kommunikation in Kraft. Notrufzentralen, welche heute noch nicht in der Lage sind, diese Informationen zu empfangen und zu verarbeiten, müssen ihre Systeme bis zum 31. Dezember 2023 anpassen.
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