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02.03.2017, 09:21 Uhr
Neue Karte zeigt Einschränkungen für Drohnen
Eine interaktive Karte des Bundesamtes für Zivilluftfahrt erklärt, in welchen Regionen Schweizer Hobby-Flieger mit ferngesteuerten Multicoptern aufpassen müssen.
Im Handel herrscht eine starke Nachfrage nach ferngesteuerten Multicoptern. Viele Anwender sind sich aber gewisser Gefahren zu wenig bewusst, wenn sie ihre Drohnen in der Nähe von Flugplätzen steigen lassen, wie das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) in einer Mitteilung schreibt. So gingen dieses Jahr bereits zwei Meldungen von Linienpiloten ein, die im Anflug auf Basel bzw. Zürich eine Drohne in unmittelbarer Nähe bemerkten. Da viele der Drohnen nicht nur im Fachhandel, sondern beispielsweise auch problemlos online erworben werden können, soll eine neue interaktive Karte des BAZL aufzeigen, in welchen Zonen Einschränkungen und Verbote existieren.
Hinweise zu Einschränkungen
Die interaktive Karte, die in Zusammenarbeit mit Swisstopo entwickelt wurde, kann im Browser über map.aviation.admin.ch und in der App «Swiss Map Mobile» betrachtet werden. Die GPS-Ortung des eigenen Standpunkts ist über die mobile App möglich. Die Schweizer Drohnenkarte gibt Hinweise, wo der Betrieb des Modellflugzeugs oder der Drohne ohne Einschränkungen erlaubt ist. Drohnenpiloten, die aus bestimmten Gründen in einer Flugverbotszone fliegen möchten, finden auf der Karte die Bewilligungsstelle.
Gesetzeslage
Das Gesetz schreibt vor, dass ferngesteuerte Multicopter in einem Umkreis von fünf Kilometern eines Flugplatzes nicht gestattet sind. An Flughäfen oder Flugplätzen sind meist zusätzliche Kontrollzonen – weit über diesen Radius hinaus – vorhanden. In diesen Zonen darf eine Flughöhe von 150 Metern nicht ohne Bewilligung überstiegen werden.
Autor(in)
Simon
Gröflin
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