News 27.11.2008, 12:16 Uhr

Hände weg: Finanz- und Warenagenten-Jobs

Mittels Spam-Mails versuchen Internetganoven ahnungslose Konsumenten mit dubiosen Jobs zu ködern.
«Wir schlagen Ihnen vor, schnell und leicht so viel Geld zu verdienen wie Sie wollen» steht neben anderen vollmundigen Versprechen in der E-Mail. Um den Job auszuüben, müsse man bloss sein Bankkonto zur Verfügung stellen und dürfe 20% aller Beträge behalten, die man den Auftraggebern via Western Union weiterleite.
Organisiertes Internetverbrechen
Wenn obiges für Sie wie eine Beschreibung von Geldwäsche klingt, dann liegen Sie richtig. Cyberkriminelle waschen auf diese Weise das Geld, das sie mittels verschiedenster Betrügereien (z.B. Phishing) ergaunert haben. Dieselbe Mail wurde übrigens unter dem Titel «Offre du travail!» auch in Französisch verschickt. Sie beginnt mit diesen Worten: «Cherchez-vous la possibilité de gagner plus? Nous vous proposons de gagner vite et facilement».
Solche illegalen Nebenverdienste werden in der Szene oft als «Finanzagenten-Job» bezeichnet. Die Abteilung MELANI (Schweizer Melde- und Analysestelle für Informationssicherung) warnt in einer Mitteilung davor, auf solche Angebote einzugehen. Wer an solchen «Geschäften» mitwirke, riskiere ein Strafverfahren wegen Gehilfenschaft zu Geldwäscherei.
Und jetzt auch noch Warenagenten
Solche Finanzagentenjobs sind eigentlich nichts Neues. Der PCtipp berichtete bereits im Sommer 2006 und im Dezember 2007. Kürzlich warnte aber das deutsche Bundeskriminalamt Wiesbaden (BKA) vor einer neuen Masche. Das Prinzip des «Warenagenten-Jobs» ist ähnlich wie jenes des Finanzagenten. Der Unterschied: Anstelle von Geld soll man Warenpakete erhalten und weitergeleiten, die mit illegal erworbenem Geld bei Auktionsplattformen oder Versandhäusern bestellt wurden. In den herumgespammten Mails werden natürlich die gesuchten Arbeitnehmer harmlos als «Auslieferer» oder «Kuriere» bezeichnet.
Auch diese Masche ist ein Mittel zur Geldwäsche, weshalb man unbedingt die Finger davon lassen sollte. Falls die Ermittlungsbehörden tätig werden, landet zuerst der Finanz- oder Warenagent hinter Gitter, während die Köpfe der Verbrecherbanden oft ungeschoren davonkommen.



Kommentare
Avatar
Gento_O
04.12.2008
hmm ist ja ne harte nummer... und was wenn man da mitmachen würde.. also so ka die 10'000.- verdient hat, was kann einem da drohen? Könnte die Polizei einen tatsächlich mitreinziehen?

Avatar
Gaby Salvisberg
04.12.2008
was kann einem da drohen? Könnte die Polizei einen tatsächlich mitreinziehen? Klar, denn in der MELANI-Meldung stand: Wer an solchen "Geschäften" und Transaktionen mitwirkt, riskiert ein Strafverfahren wegen Gehilfenschaft zu Geldwäscherei (Art. 305bis StGB). Und nun das hier: Wer eine Handlung vornimmt, die geeignet ist, die Ermittlung der Herkunft, die Auffindung oder die Einziehung von Vermögenswerten zu vereiteln, die, wie er weiss oder annehmen muss, aus einem Verbrechen herrühren, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft. Abonnier Dir also im Zweifelsfall schonmal "Schöner wohnen - Die Knastausgabe". :D Gaby

Avatar
maedi100
04.12.2008
... Abonnier Dir also im Zweifelsfall schonmal "Schöner wohnen - Die Knastausgabe". :D Gaby Yeah, mit GeldwäscherInnen-Rabatt von bis zu 50%. Im Excel kann man dann schön die ZellBereiche Formatieren xD