News 20.02.2009, 09:37 Uhr

US-Gericht: Google darf Privathäuser zeigen

Eine Familie aus Pittsburgh hat gegen Google geklagt – und verloren. In Street View dürfen demnach Privathäuser gezeigt werden.
Christine und Aaron Boring hatten im April 2008 Google auf 25'000 Dollar Schmerzensgeld verklagt, weil der Konzern Bilder von ihrem Haus für seine Street-View-Funktion gemacht hatte. Die Veröffentlichung der Fotos habe ihnen seelisches Leid zugefügt, begründete das amerikanische Ehepaar. Google erwiderte, dass das Anwesen so oder so von Nachbarn gesehen werden könne. Ausserdem hätten es die Borings verpasst, eine Funktion in Steet View zu nutzen und damit ihren Wunsch zum Entfernen der Bilder zu melden.
Die zuständige Richterin gab Google Recht, und warf den Klägern vor, die genannte Funktion nicht genutzt zu haben. Sie wies die Klage als gegenstandslos ab.

Autor(in) Reto Vogt


Kommentare
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Paulchen1
20.02.2009
Google?? und was noch? Dem Artikel ist noch hinzuzufügen, dass es den Klägern darum ging, dass der Marktwert ihres Hauses geschrumpft sei und sie diese Tatsache Google in die Schuhe schieben wollten. Was im Artikel nicht erwähnt wird, ist, dass der Zugang zu deren Haus über eine Privatstrasse geht. Die Google-Mitarbeiter haben somit nachweislich den Tatbestand des unerlaubten Betretens von Privatbesitz erfüllt. Der ganze Casus gegen Google war sehr schwach. leider, denn die eigentliche frage der Privatsphaere wurde nicht wirklich behandelt - weil der Casus um die Wertminderung der Immobilie herum aufgebaut war. Diese Wertminderungen sind zur Zeit wohl anderen Faktoren zuzuschreiben. Wäre der Casus besser aufgebaut gewesen, wäre ich dafür, dass weitergezogen wird (bis zu US Supreme Court). Das letztinstanzliche Urteil hat nach angelsächsischem System gesetzgebende Kraft. so is es: google will alles zeigen,privat hin oder ger. ubs soll konten freigen hin oder her und ich soll bei einer einreise bei euch als tourist noch meine bankverbindungen angeben! so weit kommts noch!!!!! mfg paulchen 1

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BlackIceDefender
20.02.2009
... ubs soll konten freigen hin oder her und ich soll bei einer einreise bei euch als tourist noch meine bankverbindungen angeben! so weit kommts noch!!!!! mfg paulchen 1 Ist zwar ein bisschen Off-Topic, aber: Als Einwohner der USA musst Du sämtliche Besitztümer die Du weltweit hast, auf der Steuererklärung angeben. Tust Du das nicht, begehst Du Steuerhinterziehung. Bist Du Einwohner der Schweiz, musst Du auf der Schweizer Steuererklärung das gleiche tun. Die Schweizer Variante geht sogar soweit, dass Du Deine US-Sozialversicherungsnummer und den Sachbearbeiter des IRS angeben musst - Privatsphären-mässig eher bedenklich, aber so kann dann über das Doppelbesteuerungsabkommen USA-Schweiz zwischen den beiden Ländern abgerechnet und Ausgleichszahlungen geleistet werden. [edit] Wie Amerikaner ihr eigenes Land so sehen, kann auf encyclopedia dramatica unter stichwort Murka gelesen werden. Achtung: die site ist schwärzester Zynismus und für einige nicht empfehlenswert.