Downloads 30.06.2008, 07:16 Uhr

«Illegale» Downloads müssen weg

Neuerungen im Schweizerischen Urheberrecht haben PCtipp gezwungen, Tools, welche Zugangs- und Kopiersperren umgehen - sowie entsprechende Anleitungen aus dem Download-Bereich zu entfernen.
Die Anti-Tool-Bestimmung von Art. 39a des Urheberrechtsgesetzes sieht im Grundsatz vor, dass wirksame technische Massnahmen zum Schutz von Werken und anderen Schutzobjekten nicht umgangen werden dürfen. Die vorsätzliche Umgehung wird bestraft. Das Umgehungsverbot kann jedoch nicht gegenüber denjenigen Personen geltend gemacht werden, welche die Umgehung ausschliesslich zum Zweck einer gesetzlich erlaubten Verwendung vornehmen (insb. zur Erstellung einer Privat- oder Sicherungskopie). Handlungen wie das Bewerben, Verbreiten oder das Anbieten von Umgehungstools werden jedoch unter Strafe gestellt.
Was gilt für den Nutzer?
» Sie machen sich nicht strafbar, falls Sie Kopiersperren und Zugangskontrollen ausschliesslich zur Erstellung einer Privat- oder Sicherungskopie umgehen.
» Sie machen sich nicht strafbar, wenn Sie Umgehungstools herunterladen und zu Privatzwecken besitzen.
» Sie machen sich strafbar, wenn Sie die Tools zu Erwerbszwecken besitzen.
» Sie machen sich strafbar, wenn Sie in unserem Forum auf illegale Tools hinweisen oder darauf verlinken.
Was gilt für PCtipp?
» Wir machen uns strafbar und sind zivilrechtlich haftbar, wenn wir Tools und Anleitungen, deren Hauptzweck die Umgehung wirksamer technischer Schutzmassnahmen darstellt, in unserem Archiv zum Download anbieten.
» Wir machen uns strafbar, wenn wir redaktionell über den Einsatz solcher Tools berichten oder auf unserer Website zu entsprechende Quellen verweisen.
Die Regelung führt zu einem Paradoxum
Der Erwerb und Besitz von Umgehungstools ohne Erwerbszwecke und die Umgehung der wirksamen technischen Massnahmen zu gesetzlich erlaubten Verwendungen ist gestattet; das Bewerben, Anbieten, Verbreiten der Tools zur rechtlich geduldeten Umgehung jedoch nicht.
Anhand von intern festgelegten Kriterien sowie einer juristischen Beratung hat PCtipp bereits 70 Tools aus der Datenbank gelöscht. Falls Sie in unserem Download-Bereich auf Tools und Anleitungen stossen, die Ihrer Ansicht nach gegen Art. 39a verstossen, bitten wir Sie, uns dies an diese Mailadresse mitzuteilen: downloads@pctipp.ch. Wir werden diese Tools und Anleitungen erneut auf deren Rechtmässigkeit nach Schweizerischem Recht prüfen.
Besten Dank für Ihr Verständnis!



Kommentare
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world-in-union
30.06.2008
Na ja, ist halt staatliche Zensur. Kennt man schon lange von anderen Ländern. Und in anderen Bereichen auch in der Schweiz. Schade, aber kann man nix machen. Was ich jedoch hoffe ist, dass die Redaktion des PC-Tipp weiterhin über solche interessante Tools und deren Einsatz berichten wird -- in einem Blog, das nicht in der Schweiz gehostet wird, sondern in einem Land, wo solche Berichte noch unter die Pressefreiheit fallen und nicht illegal sind.

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Simone Roevens
30.06.2008
Was ich jedoch hoffe ist, dass die Redaktion des PC-Tipp weiterhin über solche interessante Tools und deren Einsatz berichten wird -- in einem Blog, das nicht in der Schweiz gehostet wird, sondern in einem Land, wo solche Berichte noch unter die Pressefreiheit fallen und nicht illegal sind. Egal wo der Blog gehostet wird - wenn wir darauf verlinken machen wir uns Strafbar.

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Gaby Salvisberg
30.06.2008
Was ich jedoch hoffe ist, dass die Redaktion des PC-Tipp weiterhin über solche interessante Tools und deren Einsatz berichten wird Da muss ich Dich enttäuschen :o -- in einem Blog, das nicht in der Schweiz gehostet wird, sondern in einem Land, wo solche Berichte noch unter die Pressefreiheit fallen und nicht illegal sind. Auch das geht leider nicht. No way. Gaby

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Telaran
30.06.2008
Diese Gesetzgebung zeigt nur wieder einmal, wie die Politik manipuliert wird und man "Kompromisse" in die Regelungen einbaut, damit sich das Ganze durch die "Maschinerie" schleichen kann. Es gibt nur wenige "versierte" Personen, welche ohne Anleitungen oder Hinweise "ihren Anspruch auf eine Privatkopie" nach dem 1. Juli noch verwirklichen können. Im Prinzip würde ich micha uch strafbar machen, wenn ich sage: Du kannst deine Privatkopie mit Tool X selber machen. Mir wäre es 1000 mal lieber gewesen, wenn man Konsequent gewesen wäre: - Der Vertrieb von Produkten mit Schutzmechanismen ist untersagt. - Der Besitz nicht rechtmässig erworbene Produkte (oder Kopien) ist strafbar. Aber ein solches Gesetzt würde für die "Rechteinhaber Geistiges Eigentumes" nicht in den kram passen. Schliesslich braucht es Schutzmechanismen um die Kontrolle zu den Programmen zu erhalten... Und Konkret PC Tipp: Es ist Schade aber verständlich. Ihr müsst eure Interessen (Erhalt der Seite und Zeitschrift) wahren und wollt dementsprechend keinen Rechtsstreit provozieren.

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Vistahasser
30.06.2008
tja, so wird stück für stück die sogenannte demokratie immer wie mehr zu einem polizeistaat light... wie siehts eigentlich mit der blossen namentlichen erwähnung eines tools aus, also ohne jegliche hinweise zur benützung und erhältlichkeit, werdet ihr auch da mit der zensurkeule zuschlagen oder wird man wenigstens noch die namen jener tools nennen dürfen ?!? werdet ihr eigentlich auch indirekte hinweise zensieren, wie dass man unter "brennsoftware" bei einer grossen, freien internetenzyklopädie, welches mit w... anfängt und auf ...pedia endet , suchen kann (zensur in eigener sache :-P *gg*) das war dann das erste mal seit langen und auch das letzte mal zugleich wo ich dieses sogenannte forum besucht habe... ein ort wo willkürliche zensur herrschen wird ist es mir nicht mehr das anklicken wert... ihr könntet wenigstens ein minimum an rückgrat zeigen und dem neuen gesetz nur soweit beugen wie es unbeding t nötig ist, also nicht noch restriktiver werden als das gesetz selbst...

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Simone Roevens
30.06.2008
? Wir kommst Du darauf das wir restriktiver seien als das Gesetz selbst? Und zu deinen sonstigen "Fragen": Es ist gesetzlich verboten solche Tools namentlich zu erwähnen, bewerben, verlinken usw. Wir sind vom Gesetz her verpflichtet auf solche Beiträge zu reagieren. Das hat rein gar nichts mit wilkürlicher Zensur unsererseits zu tun. Wir müssen uns jedoch an das Gesetz halten. Ich würde allen Interessierten empfehlen den dazugehörigen Gesetzesbeitrag zu studieren.

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Vistahasser
30.06.2008
nun, ihr seid insofern restriktiver, als dass man bei euch nicht mal mehr den namen jener tools erwähnen darf, dies sollte selbst nach dem neuen gesetz noch erlaubt sein, wenn die pressefreiheit in diesem land noch was zählen sollte. oder zeig mal mir die stelle, welche verbietet auch nur den namen in der öffentlichkeit zu erwähnen...

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Simone Roevens
30.06.2008
Hier der Text: klick Siehe im besonderen: 3 Verboten sind das Herstellen, Einführen, Anbieten, Veräussern oder das sonstige Verbreiten, Vermieten, Überlassen zum Gebrauch, die Werbung für und der Besitz zu Erwerbszwecken von Vorrichtungen, Erzeugnissen oder Bestandteilen sowie das Erbringen von Dienstleistungen, die: a. Gegenstand einer Verkaufsförderung, Werbung oder Vermarktung mit dem Ziel der Umgehung wirksamer technischer Massnahmen sind;Bedenke auch das wir hier ein öffentliches Forum einer Zeitschrift sind. Du kannst davon ausgehen das wir uns sehr, sehr genau juristisch mit dem neuen Gesetz auseinander gesetzt haben. Im übrigen: 2 Wer eine Tat nach Absatz 1 gewerbsmässig begangen hat, wird von Amtes wegen verfolgt. Die Strafe ist Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe. Mit der Freiheitsstrafe ist eine Geldstrafe zu verbinden.

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maedi100
30.06.2008
Art. 39a Schutz technischer Massnahmen 1 Wirksame technische Massnahmen zum Schutz von Werken und anderen Schutzobjekten dürfen nicht umgangen werden. Es heisst ja Wirksame, das würde ja bedeuten das tools von der firma "listig-elastisch" nicht illegal zum kauf wären, weil sie ja keinen wirksamen Kopierschutz umgehen, denn wenn er wirksam wäre, dann könnte man ihn ja nicht umgehen - *grins* @Rechtssprechung Wenn ihr einen Blog in den Cayman Islands (oder wie man die auch immer schreibt) betreiben würdet, und nur so als nebenprodukt auch noch "illegal Programme" bewerben würdet - wäre dies strafbar, solange es keine Direktlinks darauf geben würde. Also im stil von pctippblog[dot]KY ? Müsst ihr auch euer Heftarchiv säubern - und die bisherigen Beiträge?

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BlackIceDefender
30.06.2008
Karibik Bei Domaenen in der Karibik kommt es etwas drauf an. Einige sind naemlich Territorien, Possessions oder politisch unkorrekt gesagt Kolonien. Man kennt ja die Frage, ob die USA und die EU eine gemeinsame Grenze haetten. Viele sagen nein, in wahrheit ist die antwort ja: US Virgin Islands und British Virgin Islands sind direkt nebeneinander.und mit einem rel. kleinen boot erreichbar untereinander. dann haben die niederlaender und die franzosen auch ihre inselchen, die von paris oder amsterdam aus als inlandflug (kein witz) erreichbar sind. da ist man also unter eu-recht. bahamas und bermuda sind im britischen commonwealth. puerto rico untersteht us recht. das weitere problem: venezuela versucht seinen einfluss in dem gebiet zu verstaerken. so sind etwa einige serverfarmen karibischer anbieter effektiv in venezuela (hat mit den unterseekabeln zu tun) und einige der datenleitungen gehen da durch. da wird abgehoert was nur geht und bei den serverfarmen koomt dann einer loeschen ohne grosse gerichtsurrkunden. betreffend pressefreiheit ist die usa wohl fuer blogger das beste. und files kann man auch umbenamsen. etwa auf schweizerdeutsch. bietet jemand dort allerdings was nicht legales zum kauf an, geht es recht fix in den knast. das mit den archiven: wenn ich google,kann ich ja die version in deren cache anschauen. da sind die funktionierenden links und anleitungen drinn. was ist eingentlich die mit dem schweizer gesetz entstehende paradoxe situation? edit zu pressefreiheit und pctipp: so wie ich das interpretiere ist es illegal wenn irgendwo auf pctipp ein link zu 'diesesprogrammknacktallecodes' steht. gibt es allerdings einen beitrag, wo steht: 'gemaess unserer erfahrung hat die marsianische seite gruene-maennchen-planen-erdinvasion[dot]mars interessante analysen ueber die brauchbarkeit von filmkonserven-werkzeugen' dann ist das legal.