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31.05.2017, 14:33 Uhr
Coop ändert AGB für Supercard – haben Sie es gelesen?
Die Bedingungen für das Nutzen der Supercard haben sich geändert. Einige Passagen gefallen dem Konsumentenschutz gar nicht.
Wer eine Supercard besitzt – dies dürften in der Schweiz einige Hunderttausend Personen sein –, kommt regelmässig in den Genuss von Rabattcoupons oder kann mit den erwirtschafteten Supercard-Punkten seine Einkäufe bezahlen. Dass dabei ein Kundenprofil erstellt und das Einkaufsverhalten analysiert wird, ist ein alter Hut. Nun treten ab Anfang Juli die überarbeiteten Supercard-AGB in Kraft. Wer seine Supercard danach nutzt, stimmt den neuen Bedingungen zu.
Ab Juli gibt es für die Supercard neue AGB
Vertrauensabzug für Self-Scanner
Weiter werden einige Programme, die vorher separat geführt wurden, ins Supercard-Programm aufgenommen. Besonders interessant: das Passabene-Programm. Dort gibt es gemäss Urs Meier, Leiter Mediestelle bei Coop, bereits seit zehn Jahren eine Kundenkategorisierung. Als Neukunde startete man mit einer «neutralen» Vertrauensstufe. Entdeckte das Personal bei Stichproben Waren, die nicht gescannt wurden, wurde man in eine geringere Vertrauensstufe eingeteilt und die Stichproben wurden häufiger – umgekehrt war es, wenn die Stichproben keine ungescannten Waren zutage förderten. Im schlimmsten Fall wurde man vom Passabene-Programm ausgeschlossen. Dieses Prinzip wird nun wohl auch auf die normale Self-Scanning-Kundschaft angewendet – und möglicherweise auch auf Kunden in anderen Coop-Geschäftsfeldern.
Wer die neuen AGB nicht akzeptieren will, muss sich bei Coop melden. Allerdings wird der Funktionsumfang der Supercard dann eingeschränkt. Ansonsten besteht immer noch die Möglichkeit, auf die Nutzung der Supercard zu verzichten.
06.06.2017