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28.04.2017, 07:33 Uhr
Datenschutzmängel im Fitness-Trend
Neun grosse Anbieter von Wearables und Fitness-Apps erhalten eine Abmahnung von Verbraucherschützern. Betroffen sind unter anderem auch Apple, Garmin, Fitbit und Runtastic.
Verbraucherschützer aus Nordrhein-Westfalen haben führende Anbieter von Smart Wearables, also Fitness-Armbändern, Smartwatches und entsprechender Apps, wegen ihrer Datenschutzbestimmungen abgemahnt. Mit Apple, Garmin, Fitbit, Jawbone, Polar, Runtastic, Striiv, UnderArmour und Withings sind die bekanntesten Namen der Branche betroffen.
«Aufgrund ihrer rechtlichen Analyse kommen die Marktwächterexperten zu dem Schluss, dass die geprüften Anbieter Nutzer häufig darüber im Unklaren lassen, was mit den gesammelten Daten passiert», erklärten die Verbraucherschützer. Untersucht wurde etwa, welche Daten die Geräte und Apps erheben und wie die Anbieter mit den geltenden Datenschutzbestimmungen umgehen. Nebst der technischen und rechtlichen Prüfung wurden die Verbraucher nach ihren Datenschutzbedenken befragt.
Gravierende Mängel
Die Mehrheit der Befragten zeigte sich demnach darüber besorgt, was im Umgang mit den online gesammelten Daten geschieht. Eine Mehrheit hätte allerdings kein Problem damit, wenn Wearable-Daten zu Zeugenaussagen verwendet würden.
Das Ergebnis der technischen Prüfung zeigte: Sechs Anbieter behielten sich das Recht vor, Änderungen in Datenschutzerklärungen jederzeit und ohne aktive Information des Nutzers vornehmen zu können. Fünf hielten es sich offen, personenbezogene Daten ihrer Nutzer bei Fusion oder Übernahme durch andere Unternehmen weiterzugeben.
Drei Anbieter stellten ihre Datenschutzhinweise nur in Englisch bereit, nur zwei informierten über die besondere Sensibilität der erhobenen Gesundheitsdaten. Lediglich ein Anbieter würde eine separate Einwilligung für die Verarbeitung der sensiblen Gesundheitsdaten von den Nutzern einholen.
Onlineplattformen als Informationsportale
Die Verbraucherzentrale NRW hatte 24 Apps und 12 Wearables untersucht, allerdings bereits von Anfang Juli bis Mitte August 2016. Die Datenschutzbestimmungen seien zuletzt am 5. September 2016 abgerufen worden, hiess es.
Die Verbraucherschützer raten zu mehr Transparenz: Verbraucher seien auf mehr gesicherte Informationen angewiesen. Eine Möglichkeit wäre eine nationale und öffentliche Onlineplattform, die unabhängige Bewertungen digitaler Produkte aufführt, so Kai Vogel, Leiter Team Gesundheit und Pflege bei der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv).
Autor(in)
Simon
Gröflin
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