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24.07.2012, 12:24 Uhr
Moneyhouse.ch: «völlig unverhältnismässig»
Itonex, der Betreiber von Moneyhouse.ch, kommt dem Gerichtsbeschluss nach und hat seine Personensuche deaktiviert. Das vom Gericht gewählte Vorgehen wird aber als unverhältnismässig empfunden.
Die Personensuche bei Moneyhouse.ch gibt es nicht mehr. Wie der Klein Report berichtet, ist die Betreiberfirma Itonex der superprovisorischen Verfügung des Gerichts nachgekommen. Allerdings nur provisorisch, wie es laut Klein Report in der Mitteilung heisst.
Bei Itonex ist man ob des Vorgehens des Gerichts überrascht. «Aufgrund der bisher bekannten Fakten erscheint das vom Eidgenössischen Datenschutzbeauftragten gewählte Vorgehen nach Auffassung der Itonex AG völlig unverhältnismässig», soll in der Mitteilung zu lesen sein. Darum analysiert das Unternehmen nun die Vorwürfe des Edöb und wird im Verfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht seine Sicht der Dinge darlegen, heisst es weiter. Die Firma betont, dass es sich bei der Beschaffung und Bearbeitung der Daten an sämtliche gesetzlichen Vorgaben gehalten habe.
Letzten Freitag wurde Moneyhouse.ch mittels superprovisorischer Massnahme vom Bundesverwaltungsgericht verpflichtet, die Personensuche zu deaktivieren. Grund war eine Beschwerde des Eidgenössischen Datenschutzbeauftragten (Edöb) Hanspeter Thür, bei dem sich diverse Privatpersonen beschwert hatten, weil auf Moneyhouse.ch ihre Adresse zu finden war, obwohl sie dies nicht wünschten. Gegenüber PCtipp.ch war bisher niemand von Itonex zu einer Stellungnahme bereit.
Letzten Freitag wurde Moneyhouse.ch mittels superprovisorischer Massnahme vom Bundesverwaltungsgericht verpflichtet, die Personensuche zu deaktivieren. Grund war eine Beschwerde des Eidgenössischen Datenschutzbeauftragten (Edöb) Hanspeter Thür, bei dem sich diverse Privatpersonen beschwert hatten, weil auf Moneyhouse.ch ihre Adresse zu finden war, obwohl sie dies nicht wünschten. Gegenüber PCtipp.ch war bisher niemand von Itonex zu einer Stellungnahme bereit.
Autor(in)
Fabian
Vogt
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