News 13.06.2016, 10:36 Uhr

Samsung darf weitermachen wie bisher

Das Landgericht Frankfurt hat entschieden. Samsung darf mit seinen Fernsehern weiter Daten sammeln. Verbraucherschützer sind unzufrieden.
Auch ohne Zustimmung der Nutzer ist es Samsung in Deutschland weiterhin erlaubt, mittels TV-Gerät erhobene Daten zu übermitteln. Das wurde vom Landgericht Frankfurt a.M. entschieden, nachdem der Verbraucherschutz Klage eingereicht hatte. Der Grund dafür liegt darin, dass die Daten an den Mutterkonzern nach Südkorea fliessen und nicht an die deutsche Zweigstelle Samsungs. Dies liege ausserhalb der Entscheidungsgewalt deutscher Gerichte, hiess es in der Begründung. 
Der Verbraucherschutz bemängelt, dass der Versand personenbeziehbarer Daten gegenüber den Kunden nicht deklariert wird und somit auch nicht deren Einverständnis erfrage. Es müsse den Usern möglich sein, dies zu verhindern und «den Fernseher als reines TV-Gerät und ohne Datenübertragung» nutzen zu können. 
Immerhin: Das Gericht entschied, dass die Käufer bei der Inbetriebnahme des Geräts auf mögliche Datenübertragungen hingewiesen werden müssen. Auch die AGB, die auf insgesamt 56 Bildschirmseiten ohne Absätze aufgeführt sind, müssen optisch nachgebessert werden. 



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