News 24.01.2014, 09:25 Uhr

Lehrer, Schüler und Facebook?

Immer mehr deutsche Bundesländer versuchen, Facebook-Freundschaften zwischen Lehrern und Schülern strenger zu regulieren. Wie steht es um Richtlinien und Praxis an Schweizer Schulen?
Immer mehr deutsche Bundesländer prüfen eine schärfere Regulierung von Facebook-Freundschaften. Die Kultusministerien von Bayern und Baden-Württemberg beispielsweise wollen nicht mehr, dass Freundschaften auf Google+ und Facebook dienstlichen Zwecken dienen sollten und haben diese Richtlinien bereits in deren Kultusministerien verankert, wie Golem.de zusammenfasst. Auf privater Basis seien Freundschaften zwischen Schülern und Lehrern auf sozialen Plattformen jedoch weiterhin gestattet. Nicht auszuschliessen sei eine ressortübergreifende Lösung der Kultusministerien.

Die Schweizer Richtlinien in Kürze

Vom Schweizerischen Lehrerverband wurde zusammen mit dem österreichischen und deutschen Lehrerverband im September letzten Jahres ein Social-Media-Leitfaden verabschiedet. Freundschaften zwischen Schülern und Lehrern dürfen gemäss diesem Schweizer Social-Media-Leitfaden von beiden Parteien (von Lehrpersonen und Schülerschaft) gesucht, aber auch abgelehnt werden. Schulrelevante Themen dürfen öffentlich sichtbar gemacht werden. Jedoch verfügen die Schulleitungen über die Autonomie, ein gänzliches Verbot zur Online-Kommunikation mit Schülern aussprechen zu dürfen. Nebst Erklärungen zu Profileinstellungen wird der Lehrerschaft im Leitfaden geraten, die gleichen Höflichkeitsformen wie in der Schule zu verwenden und den Grundsatz der Datensparsamkeit zu wahren. Gemeint sind Fotos und persönliche Daten. Kontaktanfragen von Schülern oder deren Eltern sollen alle gleich behandelt werden: Entweder lehne man Kontakte als Lehrperson ab oder akzeptiere diese.
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Was meinen Datenschutz und Schweizer Lehrer?

Datenschützer sind skeptisch

Punkto Datenschutz gelten in Deutschland, Österreich und in der Schweiz allgemeingültige rechtliche Grundsätze für alle drei Länder, um Aktivitäten im Internet zu regeln. Der sächsische Datenschutzbeauftragte in Deutschland zeigt sich sehr erfreut über ein klares Verbot einer schuldienstlichen Facebook-Nutzung: «Der Einsatz von Facebook ist nicht nur für die dienstliche Nutzung datenschutzrechtlich bedenklich, sondern auch in Hinblick auf das Betreuungsverhältnis zwischen Lehrern und Schülern», argumentiert der deutsche Datenschutzbeauftragte.
Nicht viel anders sieht das grundsätzlich der Schweizer Datenschutz: «Die Verwendung sozialer Netzwerke an Schulen ist heikel, zumal die Gefahr einer klaren Trennung zwischen Privatem und Schulischem besteht», meinte Eliane Schmid vom Eidgenössischen Datenschutz.

Wie sollen Lehrer mit Facebook umgehen?

Philippe Wampfler, Lehrer, Autor und Ratgeber zum Bereich Neue Medien im Schulbetrieb, meinte gegenüber PCtipp: «In Deutschland gehen die Restriktionen bezüglich Facebook und Co. weiter als in der Schweiz.» In den erwähnten Bundesländern in Deutschland sind teilweise schon Verbote jeglicher Kommunikation auf Facebook erwirkt worden. Gleichwohl findet Wampfler die Argumentation des sächsischen Datenschutzbeaufragten heuchlerisch: «Schlussendlich geht es nicht primär um den Datenschutz, sondern darum, wie mit den Profileinstellungen und der Kommunikation umgegangen wird.» Die Nutzung von digitaler Kommunikation führt ohnehin zur Preisgabe von persönlichen Daten.
Wampfler rät klar davon ab, als Lehrer Freundschaftsanfragen zu versenden. Persönlich würde er Freundschaftsanfragen von Schülern annehmen. Man könne mit vernünftigen Profileinstellungen durchaus auf sozialen Plattformen Schülern interaktive und spannende Inhalte als Ergänzung zum Unterricht anbieten oder sich zu Fragen äussern, die sich Schüler vielleicht im Unterricht nicht getraut haben zu stellen. Das pädagogische Gespräch, findet er, sollte natürlich nicht primär über diese Plattform gesucht werden. Dafür empfiehlt Wampfler nach wie vor das Gespräch unter vier Augen.

Autor(in) Simon Gröflin



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