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16.05.2012, 11:30 Uhr
Apple wegen Preisabsprachen am Pranger
Sie sollen durch illegale Preisabsprachen mit Buchverlagen die Preise für E-Books künstlich angehoben haben. Apple wollte eine Sammelklage verhindern, der Antrag wurde abgelehnt.
Apple steht im Verdacht, illegale Preisabsprachen bei E-Books gemacht zu haben. Gemeinsam mit verschiedenen Verlagshäusern steht die ICT-Unternehmung darum in den USA vor Gericht.
Den Angeklagten wird vorgeworfen, vor zwei Jahren bei Einführung des iPads die Preise für elektronische Bücher angehoben zu haben. Verschiedene Konkurrenten, allen voran Amazon, beschwerten sich darüber bei der US-Kartellbehörde. Daraufhin erhob die US-Regierung gemeinsam mit mehreren US-Staaten eine Sammelklage, auch die EU leitete eine Untersuchung ein.
Einige betroffene Verlage knickten daraufhin ein und stimmten in den letzten Wochen einem Vergleich mit der US-Regierung zu, Apple, sowie die beiden Verlage Penguin und Macmillan kündigten hingegen an, sich vor Gericht verteidigen zu wollen. Das werden sie nun auch tun müssen, denn die Richterin Denise Cote lehnte es am Dienstag ab, den Antrag auf Sammelklage fallenzulassen.
Es lägen «umfassende Hinweise» auf Absprachen vor. So habe der verstorbene Apple-Mitgründer Steve Jobs gegenüber Verlegern erklärt, dass die Kunden «etwas mehr bezahlen» und die Preise bei Apple und auf dem Online-Verkaufsportal Amazon gleich hoch sein würden, hiess es in der schriftlichen Urteilsbegründung Cotes. Die nächste Anhörung soll am 22. Juni stattfinden. Apple weigerte sich, gegenüber PCtipp.ch mögliche Auswirkungen für Europa zu diskutieren.
Einige betroffene Verlage knickten daraufhin ein und stimmten in den letzten Wochen einem Vergleich mit der US-Regierung zu, Apple, sowie die beiden Verlage Penguin und Macmillan kündigten hingegen an, sich vor Gericht verteidigen zu wollen. Das werden sie nun auch tun müssen, denn die Richterin Denise Cote lehnte es am Dienstag ab, den Antrag auf Sammelklage fallenzulassen.
Es lägen «umfassende Hinweise» auf Absprachen vor. So habe der verstorbene Apple-Mitgründer Steve Jobs gegenüber Verlegern erklärt, dass die Kunden «etwas mehr bezahlen» und die Preise bei Apple und auf dem Online-Verkaufsportal Amazon gleich hoch sein würden, hiess es in der schriftlichen Urteilsbegründung Cotes. Die nächste Anhörung soll am 22. Juni stattfinden. Apple weigerte sich, gegenüber PCtipp.ch mögliche Auswirkungen für Europa zu diskutieren.
Autor(in)
Fabian
Vogt
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