News 23.05.2016, 07:55 Uhr

Besserer Schutz vor Sex-Abofallen

Swisscoms Easypay-Plattform, die auch schon von dreisten Drittanbietern missbraucht wurde, ist ein Dorn im Auge der Konsumentenschützer. Eine Massnahme verspricht besseren Schutz.
Am 1. Juli 2015 hat das Bakom schärfere Richtlinien zum Schutz vor Abofallen eingeführt. Eine Leistung im Internet darf seither nur noch verrechnet werden, wenn der Preis transparent auf oder neben der Schaltfläche steht. Dieser Verordnung vorausgegangen sind zahlreiche Meldungen bestürzter Konsumenten zu Handy-Kostenfallen. Für besondere Aufregung sorgte damals ein ehemaliger Vertragspartner der Swisscom-Bezahlplattform Easypay. Über Ausnutzung einer Schnittstelle gelang es diesem, missbräuchlich Kundennummern abzugreifen, ohne dass Betroffene eine Bestätigungsseite angetippt haben. Zumindest mit irrtümlichen Vertragsabschlüssen, etwa durch zu schnelles Antippen des Checkout-Buttons, soll nun Schluss sein: Das Seco forderte den Telko mit einem Brief auf, die Aboabschlüsse über Easypay transparenter zu gestalten, wie SRF Espresso berichtet. Auch das Konsumentenmagazin und die Ombudscom haben der Swisscom Druck aufgesetzt. Man soll die nötige Verantwortung übernehmen.
Mit einer geplanten Neuerung soll laut der Swisscom niemand mehr versehentlich ein Abo abschliessen können. Vorgesehen ist eine zusätzliche Bestätigungs-SMS. Klickt ein Kunde über Easypay auf «Kaufen», erhält er eine SMS mit einem PIN-Code und den Infos zum Abo. Diesen Code müsse der Kunde dann auf der Webseite eingeben und so das Abo noch einmal bestätigen, wie Swisscom-Mediensprecherin Annina Merk gegenüber dem Konsumentenmagazin ausführt. Ein Erotik- oder Klingelton-Abo, das auf der Handy-Rechnung von Swisscom erscheint, könne demnach nur bewusst abgeschlossen worden sein, so Swisscom.
Wie Sie sich vor Handy-Abofallen schützen und was Sie bei einer missbräuchlichen Betreibung unternehmen, lesen Sie in unserem Ratgeber zum Thema.

Autor(in) Simon Gröflin



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