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17.03.2004, 10:45 Uhr
Bundesgericht: Swisscom muss Preise vorerst nicht senken
Die ComCom erliess im letzten November eine Verfügung gegen die Swisscom. Sie verlangte, dass der Telekomkonzern die Gebühren für mehrere Interkonnektionsdienste nachträglich senkt. Das Bundesgericht erteilt der Verfügung nun aufschiebende Wirkung.
Die Interkonnektion ermöglicht es alternativen Anbietern, Teile des Swisscom-Netzes zu nutzen, um ihre Dienste schweizweit anzubieten. Dafür zahlen sie dem Schweizer Telekom-Riesen Gebühren. Die Eidgenössische Kommunikationskommission (ComCom) [1] hat letzten November den Entscheid gefällt, dass in den Jahren 2000 bis 2003 die Preise für mehrere Interkonnektionsdienste bis zu 35 Prozent zu hoch waren [2]. Sie verlangte deshalb eine nachträgliche Preissenkung für die beiden Konzerne Sunrise und MCI. Dabei soll es sich gemäss Depeschenagentur SDA [3] um einen zweistelligen Millionenbetrag handeln.
Die Swisscom reichte gegen den Entscheid Beschwerde ein. Sie bemängelte unter anderem den Beizug externer Berater durch die ComCom und die Vorenthaltung gewisser Informationen. Laut SDA hat das Bundesgericht die Beschwerde gut geheissen. Der Verfügung der ComCom erteilte es aufschiebende Wirkung. Am 19. April sollen sich die einzelnen Parteien wieder vor Gericht treffen.
Sunrise zeigt sich über das Urteil des Bundesgerichtes nicht verärgert. Auf Anfrage teilte das Unternehmen mit, dass keine vorsorglichen Massnahmen beantragt worden seien. Dies wäre nur angebracht gewesen, wenn Sunrise während dem laufenden Verfahren Nachteile entstehen würden. In diesem Fall gehe es aber um Rückzahlungen aus den Jahren 2002 bis 2003. Für das aktuelle Jahr sei eine separate Klage geplant.
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