News 26.08.2011, 07:05 Uhr

Deutsches Gericht bestätigt Samsung-Verbot

Das Landgericht Düsseldorf hat die einstweilige Verfügung gegen das Samsung Galaxy Tab am Donnerstag bestätigt. Samsung darf das Tablet damit weiterhin nicht in Deutschland verkaufen. Die endgültige Entscheidung soll am 9. September gefällt werden.
Nach der Entscheidung des Gerichts in Den Haag über den für weite Teile Europas geltenden Verkaufsstopp für Galaxy-Smartphones , hat nun am Donnerstag auch das Landgericht Düsseldorf eine Entscheidung im Falle des Galaxy Tabs 10.1 getroffen. Das Gericht hat am Donnerstag nach einer mündlichen Anhörung von Samsung und Apple die einstweilige Verfügung bestätigt, die es vor zwei Wochen auf Antrag von Apple erlassen hatte. Gemäss der einstweiligen Verfügung darf Samsung das Galaxy Tab vorerst nicht verkaufen.
Die zuständige Richterin folgte der Ansicht von Apple, laut der das Samsung Galaxy Tab dem iPad ähnlich sieht. Apple argumentiert in dem Fall nicht mit Patenten, sondern mit dem Geschmacksmuster für das iPad, gegen das das Galaxy Tab 10.1 verstossen soll. Die einstweilige Verfügung wurde deshalb aufgrund der Dringlichkeit des Falles vom Landgericht Düsseldorf bestätigt. Das Verkaufsverbot gilt nur für Deutschland.
Eine endgültige Entscheidung über den Fall will die Richterin nun am 9. September fällen. Samsung hatte vor dem Landgericht Düsseldorf noch versucht, eine Entscheidung zu einem früheren Termin zu erreichen. Das lehnte die Richterin aber ab. Für Samsung ist der 9. September ungünstig, weil der Termin nach der IFA 2011 in Berlin (2.9 - 7.9) liegt.
Weiterhin ist in dem Rechtsstreit also noch keine endgültige Entscheidung gefallen. Das Landgericht Düsseldorf hat lediglich die einstweilige Verfügung bestätigt. Samsung hatte zuletzt damit argumentiert, dass bereits 1968 in dem Stanley-Kubrik-Film «2001: Odysee im Weltraum» ein flacher Computer ohne Tastatur zu sehen gewesen sei. Das von Apple geschützte iPad-Design sei damit schon mehrere Jahrzehnte alt.
Ergebnis vorab bekannt?
Für Verwirrung sorgten diverse Nachrichtenagenturen und Nachrichten-Websites, die bereits kurz nach 13.30 Uhr meldeten, dass die Anhörung vor dem Landgericht Düsseldorf bereits beendet sei und die Richterin entschieden habe, die einstweilige Verfügung zu bestätigen. In Wirklichkeit endete die Anhörung aber erst kurz vor 16 Uhr.



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