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17.10.2012, 07:50 Uhr
EU nicht zufrieden mit Googles Datenschutz
Die EU-Wettbewerbshüter fordern Google erneut auf, seine neue Datenschutzerklärung, die das Sammeln von Nutzerdaten über mehrere Dienste des Konzerns hinweg erlaubt, zu ändern.
Im März hatet Suchmaschinenriese Google insgesamt 60 Datenschutzerklärungen aus unterschiedlichen Diensten des Unternehmens zu einer Bestimmung zusammengefasst. Was nach einer Vereinfachung für Google-Nutzer klingt, hat für den US-Konzern jedoch auch einige Vorteile. So erlauben Mitglieder Google mit ihrer Zustimmung die Sammlung persönlicher Daten über mehrere Services wie etwa YouTube, Google+ und Android hinweg. Das daraus gewonnene Nutzerprofil ermöglicht wiederum ein gezielteres Schalten von Werbung.
Bereits nach der Ankündigung der Datenschutz-Änderungen wurde Google von den französischen Datenschützern der CNIL aufgefordert darzulegen, welche und wofür die Nutzerdaten gesammelt würden. Weiter sollte der Konzern seinen Mitgliedern mehr Kontrolle über ihre Daten geben. Mittlerweile sind fast sieben Monate vergangen, in denen es Google noch immer nicht geschafft hat, den Forderungen der CNIL nachzukommen.
Google hatte in den vergangenen Monaten zwar Berichte eingereicht, diese wurden jedoch als unzureichend abgelehnt. Auch mit den vorgenommen Änderungen an der Datenschutzerklärung zeigt sich die CNIL unzufrieden. Illegal sei das Vorgehen des Konzerns zwar nicht, einige Kritikpunkte gebe es jedoch noch immer. So wird unter anderem ein Service-übergreifendes Opt-Out-Tool gefordert, mit dem das Sammeln persönlicher Daten verhindert werden kann. Zudem sollten die Nutzerdaten laut der EU zur Verbesserung der Sicherheit und nicht etwa zu Werbezwecken genutzt werden. Weiterhin sollen Google-Mitglieder darüber entscheiden können, wie und wofür ihre persönlichen Angaben kombiniert werden.
Google hat nun weitere drei bis vier Monate Zeit, sich den Forderungen der CNIL zu beugen. Sollte der Konzern den EU-Wünschen nicht nachkommen, können die Mitgliedsstaaten rechtliche Schritte gegen Google einleiten.
Google hatte in den vergangenen Monaten zwar Berichte eingereicht, diese wurden jedoch als unzureichend abgelehnt. Auch mit den vorgenommen Änderungen an der Datenschutzerklärung zeigt sich die CNIL unzufrieden. Illegal sei das Vorgehen des Konzerns zwar nicht, einige Kritikpunkte gebe es jedoch noch immer. So wird unter anderem ein Service-übergreifendes Opt-Out-Tool gefordert, mit dem das Sammeln persönlicher Daten verhindert werden kann. Zudem sollten die Nutzerdaten laut der EU zur Verbesserung der Sicherheit und nicht etwa zu Werbezwecken genutzt werden. Weiterhin sollen Google-Mitglieder darüber entscheiden können, wie und wofür ihre persönlichen Angaben kombiniert werden.
Google hat nun weitere drei bis vier Monate Zeit, sich den Forderungen der CNIL zu beugen. Sollte der Konzern den EU-Wünschen nicht nachkommen, können die Mitgliedsstaaten rechtliche Schritte gegen Google einleiten.
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