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19.12.2003, 08:00 Uhr
Missbraucht Swisscom ihre Position im ADSL-Bereich?
Die Wettbewerbskommission hat eine Verfügung gegen die Swisscom erlassen. Angeblich behandelt das Schweizer Telekommunikationsunternehmen seine Tochtergesellschaft Bluewin bevorzugt.
Laut Wettbewerbskommission (Weko) [1] verfügt die Swisscom über eine marktbeherrschende Stellung im Breitbandmarkt. Für unabhängige Anbieter von Internetdiensten sei das Netzwerk der Swisscom die einzige Möglichkeit, ihre Kunden schweizweit zu erreichen. Sie werden gemäss Weko von dem Schweizer Telekomm-Riesen benachteiligt. Die Swisscom-Tochter Bluewin zahle gegenüber den anderen Anbietern tiefere Netzbenutzungspreise. Die Weko hat deshalb eine Verfügung gegen dieses Rabattsystem erlassen.
Die Swisscom will gegen den Weko-Entscheid eine Beschwerde bei der Rekurskommission einlegen. Sie bestreitet, eine marktbeherrschende Stellung im Breitbandmarkt innezuhaben. ADSL stehe in "direktem und intensivem Wettbewerb" mit den Breitbandangeboten der Kabelnetzbetreiber, so die Begründung. Auch von einer Bevorzugung von Bluewin will die Swisscom nichts wissen. Vom Rabattsystem würden alle Provider profitieren, die eine bestimmte Kundenzahl erreichten. Ob dies wirklich fair ist, sei dahingestellt. Bluewin verfügt jedoch gegenüber den anderen Anbietern über die weitaus meisten ADSL-Kunden.
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