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28.07.2011, 09:02 Uhr
Sommaruga will Internet überwachen
Eine Revision der Verordnung des Post- und Fernmeldeverkehrs soll Providern erlauben, den gesamten Internetverkehr ihrer Kunden zu überwachen. Der Widerstand ist gross.
Laut dem «Tagesanzeiger» will Justizministerin Simonetta Sommaruga Internet-Provider wie Swisscom oder Cablecom zwingen, alle Internetbesuche von Schweizer Nutzern zu registrieren. Dies will die Bundesrätin mit einer Revision der Verordnung über die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs (VÜPF) erreichen.
FDP-Nationalrat Ruedi Noser kritisiert das Vorhaben gegenüber dem «Tagesanzeiger» scharf: «Die Verordnung schafft technische Voraussetzungen, die gesetzlich nicht erlaubt sind und das Parlament klar abgelehnt hat.» Noser spricht vom Bundesgesetz zur Wahrung der inneren Sicherheit, welches das Parlament im Jahr 2009 zur Überarbeitung zurückwies, weil geplante Abhörmethoden aus Sicht der Räte gegen verfassungsmässige Grundrechte verstossen hätten.
Eine weitere Problematik: Die gesetzliche Grundlage der VÜPF - das Gesetz über die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs - soll seit Sommer 2010 revidiert werden. Allerdings liegt die Revision aufgrund der damals aufgekommenen Kritik auf Eis.
FDP-Nationalrat Ruedi Noser kritisiert das Vorhaben gegenüber dem «Tagesanzeiger» scharf: «Die Verordnung schafft technische Voraussetzungen, die gesetzlich nicht erlaubt sind und das Parlament klar abgelehnt hat.» Noser spricht vom Bundesgesetz zur Wahrung der inneren Sicherheit, welches das Parlament im Jahr 2009 zur Überarbeitung zurückwies, weil geplante Abhörmethoden aus Sicht der Räte gegen verfassungsmässige Grundrechte verstossen hätten.
Eine weitere Problematik: Die gesetzliche Grundlage der VÜPF - das Gesetz über die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs - soll seit Sommer 2010 revidiert werden. Allerdings liegt die Revision aufgrund der damals aufgekommenen Kritik auf Eis.
Swisscom: Hohe Investitionskosten
Swisscom-Sprecher Olaf Schulze bezeichnet das Vorhaben von Sommaruga gegenüber PCtipp als «ungünstig», weil sich daraus Mehrarbeit und höhere Kosten ergeben würden. «Wird die Verordnung vor dem Gesetz revidiert, muss diese nach erfolgter Gesetzesrevision erneut angepasst werden.» Nichtsdestotrotz ist eine allfällige Verordnungsrevision bindend für sämtliche Provider. Allerdings seien für die technische Umsetzung hohe Investitionskosten vonnöten, so Schulze. Über die Dauer der Umsetzungsphase wollte der Sprecher nicht spekulieren. Klar ist, dass Swisscom nicht einfach einen Knopf drücken kann, um die Echtzeit-Überwachung zu aktivieren.
Autor(in)
Reto
Vogt
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