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17.02.2012, 09:49 Uhr
Stiftung Warentest: So nicht, Google!
Die neuen Datenschutzbestimmungen von Google sorgen nach wie vor für Diskussionen. Jetzt kritisiert auch die Stiftung Wartentest die neue, vereinheitlichte Bestimmung.
Per 1. März will Google die neue Datenschutzbestimmung einführen, die alle Bestimmungen von über 60 einzelnen Google-Diensten zusammenlegt. Ein Schritt, der bei Datenschützern rund um den Globus für Aufruhr sorgte. Die EU forderte Google auf, die neuen Bestimmungen auf Eis zu legen, um sie erst in Ruhe prüfen zu können. Auch der schweizerische Datenschützer hat sich kritisch zu der Zusammenlegung der Nutzungsbestimmungen geäussert.
Schwammige Formulierungen
Jetzt erhalten Kritiker auch noch durch die Stiftung Warentest Rückendeckung: Diese hat die neuen Bestimmungen genau angeschaut und kommt zum Schluss, dass diese nach deutschem Recht angreifbar sind. Auch wenn die neue Datenschutzerklärung insgesamt verständlicher daherkomme als zuvor, sei sie alles andere als transparent. Der Grund liege vor allem in der schwammigen Formulierung: Nicht weniger als 15 Mal kommt das Wort «möglicherweise» vor und ganze 10 Mal taucht «gegebenenfalls» in der Erklärung auf, so die Stiftung Warentest.
Als Beispiel nennen die Tester die Klausel, welche die Bildung eines Nutzerprofils für Marketingzwecke durch Google ermöglichen soll: «Unter Umständen verknüpfen wir personenbezogene Daten aus einem Dienst mit Informationen und personenbezogenen Daten aus anderen Google-Diensten», heisst es da.
Damit wisse ein Nutzer nicht, ob und wann es zu einer Verknüpfung kommt und ob er jemals etwas davon erfahre. «Nach deutschem Recht sind solche schwammigen Formulierungen angreifbar», so die Stiftung Warentest.
Als Massnahme gegen die neue Datenschutzbestimmung empfiehlt die Stiftung Warentest daher, Internetdienste bei verschiedenen Anbietern zu nutzen. Ausserdem sollten Browsercookies in regelmässigen Abständen gelöscht werden.
Als Beispiel nennen die Tester die Klausel, welche die Bildung eines Nutzerprofils für Marketingzwecke durch Google ermöglichen soll: «Unter Umständen verknüpfen wir personenbezogene Daten aus einem Dienst mit Informationen und personenbezogenen Daten aus anderen Google-Diensten», heisst es da.
Damit wisse ein Nutzer nicht, ob und wann es zu einer Verknüpfung kommt und ob er jemals etwas davon erfahre. «Nach deutschem Recht sind solche schwammigen Formulierungen angreifbar», so die Stiftung Warentest.
Als Massnahme gegen die neue Datenschutzbestimmung empfiehlt die Stiftung Warentest daher, Internetdienste bei verschiedenen Anbietern zu nutzen. Ausserdem sollten Browsercookies in regelmässigen Abständen gelöscht werden.
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