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08.06.2012, 09:50 Uhr
Street View: Bundesgericht gibt Google recht
Das Schweizer Bundesgericht hat die Beschwerde von Google teilweise gutgeheissen: Der Internetriese muss nicht sämtliche Gesichter und Nummernschilder auf Street View vollständig anonymisieren.
Teilsieg für Google vor dem Bundesgericht: Dieses ist der Auffassung, dass es nicht zumutbar ist, sämtliche Personen und Autokennzeichen in Google Street View vollständig unkenntlich zu machen. Es sei demnach in Kauf zu nehmen, dass höchstens 1 Prozent der Bilder durch die automatische Software von Google nur ungenügend anonymisiert wird.
Dem Urteil des Bundesgerichts ging ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom April 2011 voraus, das eine Klage des Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten, Hanspeter Thür, gutgeheissen hatte. Demnach hätte Google sämtliche Gesichter und Kontrollschilder auf den Street-View-Aufnahmen unkenntlich machen müssen – was einem gigantischen manuellen Aufwand gleichgekommen wäre. Google legte also Beschwerde gegen das Urteil ein, und diese wurde jetzt wie erwähnt teilweise gutheissen.
Dem Urteil des Bundesgerichts ging ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom April 2011 voraus, das eine Klage des Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten, Hanspeter Thür, gutgeheissen hatte. Demnach hätte Google sämtliche Gesichter und Kontrollschilder auf den Street-View-Aufnahmen unkenntlich machen müssen – was einem gigantischen manuellen Aufwand gleichgekommen wäre. Google legte also Beschwerde gegen das Urteil ein, und diese wurde jetzt wie erwähnt teilweise gutheissen.
Vollständige Anonymisierung im Bereich sensibler Einrichtungen
Der Entscheid des Bundesgerichts ist allerdings mit Auflagen verbunden. So muss Google etwa im Bereich von sensiblen Einrichtungen wie Schulen, Spitälern, Frauenhäusern oder Gefängnissen eine vollständige und somit manuelle Anonymisierung gewährleisten. Ebenfalls müssen Privatbereiche, die für gewöhnliche Passanten nicht einsehbar sind, ebenfalls unkenntlich gemacht werden – die Kameras der Google-Autos befanden sich bislang in einer Höhe von über 2 Metern, womit eben auch für normale Passanten nicht einsehbare Bereiche gefilmt wurden.
Weiter verpflichtet das Bundesgericht Google dazu, in der lokalen Presse auf bevorstehende Street-View-Aufnahmen oder die Veröffentlichung von neuem Bildmaterial aufmerksam zu machen – ein Hinweis auf der Webseite genüge in diesem Fall nicht. Auch muss Google eine kostenlose und unkomplizierte Möglichkeit für Beschwerden anbieten, die in der Folge unbürokratisch und rasch bearbeitet werden müssen.
Weiter verpflichtet das Bundesgericht Google dazu, in der lokalen Presse auf bevorstehende Street-View-Aufnahmen oder die Veröffentlichung von neuem Bildmaterial aufmerksam zu machen – ein Hinweis auf der Webseite genüge in diesem Fall nicht. Auch muss Google eine kostenlose und unkomplizierte Möglichkeit für Beschwerden anbieten, die in der Folge unbürokratisch und rasch bearbeitet werden müssen.
Beide Seiten zeigen sich zufrieden
In einer ersten Stellungnahme reagierte Google erfreut auf den Entscheid. «Wir freuen uns, dass uns das Schweizerische Bundesgericht in einem Hauptbestandteil unserer Beschwerde bestätigt hat. Es erkennt damit an, dass wir umfangreiche Datenschutzmassnahmen in Street View integriert haben […]», so Daniel Schönberger, verantwortlich für die rechtlichen Belange von Google in der Schweiz. Man werde sich das Urteil jetzt genau ansehen und mit dem Eidgenössischen Datenschutzbeauftragten diskutieren.
Letzterer zeigte sich mit dem Urteil ebenfalls zufrieden, obwohl die vollständige Anonymisierung nicht gewährleistet wird. Hanspeter Thür bezeichnet die Auflagen für Google aber als «hart» und sieht sich in seinen wesentlichen Positionen bestätigt: «Der EDÖB ist mit diesem Urteil sehr zufrieden, weil seine Rechtsauffassung in den zentralen Punkten bestätigt wird und das höchste Gericht damit unterstreicht, dass an die Anonymisierung von Personen bei der Veröffentlichung im Internet hohe Anforderungen zu stellen sind.»
Wichtig sei zudem auch die Feststellung des Bundesgerichts, dass das Schweizer Recht auch für ausländische Firmen gelte, solange – wie bei Street View – ein enger Bezug zur Schweiz besteht.
In einer ersten Stellungnahme reagierte Google erfreut auf den Entscheid. «Wir freuen uns, dass uns das Schweizerische Bundesgericht in einem Hauptbestandteil unserer Beschwerde bestätigt hat. Es erkennt damit an, dass wir umfangreiche Datenschutzmassnahmen in Street View integriert haben […]», so Daniel Schönberger, verantwortlich für die rechtlichen Belange von Google in der Schweiz. Man werde sich das Urteil jetzt genau ansehen und mit dem Eidgenössischen Datenschutzbeauftragten diskutieren.
Letzterer zeigte sich mit dem Urteil ebenfalls zufrieden, obwohl die vollständige Anonymisierung nicht gewährleistet wird. Hanspeter Thür bezeichnet die Auflagen für Google aber als «hart» und sieht sich in seinen wesentlichen Positionen bestätigt: «Der EDÖB ist mit diesem Urteil sehr zufrieden, weil seine Rechtsauffassung in den zentralen Punkten bestätigt wird und das höchste Gericht damit unterstreicht, dass an die Anonymisierung von Personen bei der Veröffentlichung im Internet hohe Anforderungen zu stellen sind.»
Wichtig sei zudem auch die Feststellung des Bundesgerichts, dass das Schweizer Recht auch für ausländische Firmen gelte, solange – wie bei Street View – ein enger Bezug zur Schweiz besteht.
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