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18.12.2009, 09:54 Uhr
Vereinbarung: Google und EDÖB
Google und der Eidgenössische Datenschutzbeauftragte konnten sich in der Causa Street View Schweiz in einigen Streitpunkten einigen. Die Klage bleibt dennoch aufrecht.
Die Klage des Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten (EDÖB) Hanspeter Thür gegen Google Street View Schweiz ist weiterhin hängig. Dennoch konnten sich die beiden Streitparteien im Rahmen dieser Anklage auf «vorsorgliche Massnahmen» einigen.
Die Zusammenfassung:
Bis ein endgültiges Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vorliegt, darf Google zwar weiterhin fotografieren, jedoch keine geknipsten Bilder aufschalten. Google wird bei Kamerafahrten mindestens eine Woche im Voraus online darüber informieren, in welchen Bezirken oder im Umkreis welcher Städte Fotografien geplant sind. Ausserdem wird Google ein rechtskräftiges Urteil des Bundesverwaltungsgerichts akzeptieren und die Auflagen (sollte es welche geben) im Zusammenhang mit den bestehenden Street-View-Bildern umsetzen.
Die Zusammenfassung:
Bis ein endgültiges Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vorliegt, darf Google zwar weiterhin fotografieren, jedoch keine geknipsten Bilder aufschalten. Google wird bei Kamerafahrten mindestens eine Woche im Voraus online darüber informieren, in welchen Bezirken oder im Umkreis welcher Städte Fotografien geplant sind. Ausserdem wird Google ein rechtskräftiges Urteil des Bundesverwaltungsgerichts akzeptieren und die Auflagen (sollte es welche geben) im Zusammenhang mit den bestehenden Street-View-Bildern umsetzen.
Hanspeter Thür stösst sich vor allem an der aus seiner Sicht mangelhaften Unkenntlichmachung von Gesichtern und Autonummern. Da sich die Streitparteien in diesen Belangen nicht einigen konnten, sah sich der EDÖB Mitte November 2009 zur Klage gezwungen.
In welcher Gegend derzeit Google-Autos herumkurven, erfahren Sie hier.
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