News 29.04.2008, 10:08 Uhr

Weko überprüft Phone-House-Übernahme

Nach Ansicht der Eidgenössischen Wettbewerbskommission (Weko) ist die Akquisition von The Phone House (TPH) durch Swisscom meldepflichtig.
Dem Weko-Sekretariat zufolge hat sich nachträglich gezeigt, dass TPH auch festnetzgebundene Dienstleistungen sowie DSL- und Telefonie-Abos verkauft. Da Swisscom in diesem Segment eine marktbeherrschende Stellung besitzt, kommt es nun zur Meldepflicht. Diese bedingt, dass Swisscom bis zu einem endgültigen Weko-Entscheid alle Vorzugshandlungen unterlassen muss. Im Rahmen einer auf Swisscom-Informationen basierenden vorgängigen Beratung war die Weko zuvor davon ausgegangen, dass TPH keine Festnetztelefonie-Produkte verkauft und die Übernahme daher nicht meldepflichtig ist. Swisscom will in den nächsten Tagen eine detaillierte Meldung des Zusammenschlussvorhabens bei der Weko einreichen.
Ursprünglich sollten die 62 Schweizer TPH-Filialen ab Anfang Mai 2008 in Swisscom Shops umgewandelt werden. Die genauere Prüfung des TPH-Deals geht vor allem auf das Konto von Sunrise und Orange, die bei der Weko Beschwerde gegen die Akquisition angemeldet haben. Die Swisscom-Konkurrenten befürchten durch den Zusammenschluss einen Ausbau der marktbeherrschenden Stellung des Telekom-Konzerns im Festnetztelefonie-Bereich.


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