News 04.07.2014, 08:32 Uhr

Das hilft bei Ärger mit Orange-Rechungen

Das Rechnungsdebakel bei Orange wird nicht besser. Gutschriften für falsche Handy-Rechnungen werden teilweise einfach ignoriert, berichten uns Leser. PCtipp befragt Konsumentenschützer, wie sich Betroffene wehren können.
Seit Februar erhielten Tausende Orange-Kunden infolge einer grösseren Rechnungsumstellung fehlerhafte Rechnungen. PCtipp berichtete. Aber es wird nicht besser. Leser schreiben in unserem Forum von nicht beantworteten Support-Tickets. Auch in Aussicht gestellte Gutschriften bzw. Rabatte würden teilweise ignoriert. Die Orange-Sprecherin verspricht gegenüber der SRF-Sendung «Espresso» einen besseren Service ab nächster Woche.
«Falsche Rechnungen sollte man nicht einfach bezahlen», meinte André Bähler vom Konsumentenschutz auf Anfrage. Grundsätzlich sei es wichtig, Rechnungen von Providern immer gut zu prüfen, erklärt Bähler. Ist es schon passiert, dass man zu viel bezahlt hat, sollte der Provider sogleich um eine Gutschrift für die falsche Rechnung ersucht werden, rät uns der Konsumentenschutz.

So verhalten Sie sich bei falschen Rechnungen

Laut Konsumentenschutz und der Ombudsstelle für Telcos sollten Sie Folgendes beachten:  
  1. Rechung genau prüfen: Stimmt der Rechungsbetrag für die Abrechnungsperiode? Hat schon eine Bezahlung stattgefunden, sollte eine Gutschrift geltend gemacht werden werden.
  2. Wer eine falsche Rechnung erhalten hat, sollte den Kundendienst des Providers anrufen (z.B. bei Orange: Tel 0800 700 700) und eine richtige Rechnung verlangen. 
  3. Kommt man telefonisch beim Kundendienst länger nicht durch, sollte die Rechungsbeschwerde schriftlich und am besten eingeschrieben eingereicht werden. Einen guten Musterbrief (Doc) finden Sie beispielsweise auf der im Januar geschaffenen Plattform Reklamationszentrale Schweiz.
  4. Warten Sie ab, bezahlen Sie vorerst die falsche Rechnung nicht. Bewahren Sie aber unbedingt die Belege für die eingeschriebenen Briefe und über die stattgefundenen Telefongespräche auf. Diese geben später bei Streitigkeiten Aufschluss über Ihre bisherigen Bemühungen.
  5. Erfolgt nach drei Anläufen kein Einvernehmen mit dem Provider, können Sie Ihr Anliegen bei der Telco-Ombundsstelle Ombudscom.ch platzieren. Diese Schlichtungsstelle schaltet allerdings sich erst ein, wenn belegt ist, dass Sie mindestens dreimal versucht haben, mit dem Provider eine Lösung zu finden.

Autor(in) Simon Gröflin



Kommentare
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PC-John
05.07.2014
Was sagt da der Ombouds-Man? Dreimal soll der Rechnungsempfänger mahnen? Da lachen ja die Hühner! Künden alles was bei Orange ist, ist meine Empfehlung! Mit dem neuesten Stellenabbau bei Orange wird sicher mal die Hotline reduziert, und die Beschwerdeabteilung bei den Rechnungen wohl auch gleich, so vermutet es der unzufriedene Kunde, wenn er mal anrufen will. Sieht das jemand anders? PC-John

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Simon Gröflin
05.07.2014
Kündigungsmöglichkeit Ich wollte ursprünglich herausfinden, ob man einfach so früher kündigen kann bei einem solchen Missstand (also bei falsch verrechneten Beträgen, die dann bei Nichtbezahlen noch mit Mahnungen geahndet werden). Da nimmt sich der Provider i.d.R. recht viel aus den AGBs raus. Auf diese Frage hat mir der Konsumentenschutz geantwortet, dass der Ausfall des Supports leider noch keine direkte Kündigung rechtfertigt und diese ordentlich zum nächstmöglichen Termin erfolgen muss. Man sollte aber zu viel bezahlte Beträge unbedingt bei der Kündigung nochmals geltend machen. Je nach Kulanz wird dann der Provider noch etwas gutschreiben. lg Simon