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18.06.2015, 08:49 Uhr
Mehr und bessere Überwachung in der Schweiz
Der Nationalrat winkte das BÜPF durch und der Ständerat will die Schlapphüte besser überwachen
Gestern war ein guter Tag für Sicherheitspolitiker in der Schweiz. Sowohl das Bundesgesetz zur Überwachung des Post- und Fernemeldeverkehrs (BÜPF) sowie das Nachrichtendienstgesetz wurden angenommen. Ersteres vom Nationalrat mit 110 zu 65 Stimmen, letzteres vom Ständerat mit 32 zu 5 Stimmen.
Staatstrojaner und erweiterte Randdatenspeicherung
Dass sich beim BÜPF die Bedenken von Netzaktivisten, Grundrechtler und vornehmlich linken Politiker nicht werden durchsetzen können, zeichnete sich schon im Vorfeld der Debatte ab. Zu geschlossen war der bürgerliche Block und auch Politiker aus dem Lager der SP zogen die Sicherheit der Freiheit vor. Die Auffassung, dass die Strafverfolger nicht vor der Technik kapitulieren müssen, obsiegte. In Zukunft dürfen die Ermittler Staatstrojaner (Gov-Ware) einsetzen und auf Randdaten der Telekomanbieter zurückgreifen. Diese werden neu verpflichtet, die Aufbewahrungspflicht von 6 auf neu 12 Monate zu erweitern. Die Anträge der Minderheit, die Randdatenspeicherung zu beschränken, waren chancenlos. Immerhin zwei kleine Siege konnte Jean Christoph Schwaab (SP) als Sprecher der Minderheit für sich verbuchen: So müssen diese Randdaten auf Servern in der Schweiz gespeichert werden und bei Problemen mit der EDV muss der Eidgenössische Datenschützer informiert werden.
In der Schlussabstimmung waren die Kräfteverhältnisse ziemlich eindeutig: Das bürgerliche Lager stimmte mehr oder weniger geschlossen für das BÜPF. Immerhin gab es bei der SVP ein paar Abweichler sowie IT-Unternehmer Ruedi Noser von der FDP. Bis das neue Gesetz in Kraft tritt, muss jedoch zuerst die Referendumsfrist abgewartet werden. Und diese wird wohl nicht ungenutzt verstreichen. Diverse Organisationen haben schon im Vorfeld angekündigt, das Referendum ergreifen zu wollen. So die Digitale Gesellschaft, die sich seit Jahren gegen das BÜPF stellt, die Swico, Jungparteien sowie der Luzerner SVP-Grossrat und Green.ch-CEO Franz Grüter.
Kabelaufklärung und Geheimdienstaufsicht
Zur gleichen Zeit debattierte der Ständerat über die Revision des Nachrichtendienstgesetz. Dass der Nachrichtendienst des Bundes (NDB) in Zukunft auch Internetleitungen anzapfen darf, wurde schon letzte Woche entschieden. Nachdem der Nationalrat das Gesetz gutgeheissen und sich dem NDB gegenüber sehr grosszügig gezeigt hatte, baute die Ständeratskomission nachträglich eine unabhängige Aufsichtsbehörde für den NDB ein. Anscheinend war es den Damen und Herren im «Chambre de réflexion» doch nicht so ganz wohl dabei, den NDB im Nachgang zur Snowden-Affäre an der ganz langen Leine zu führen. Hier kommt es noch zu einem Differenzbereinigungsverfahren mit dem Nationalrat, doch es ist davon auszugehen, dass diese unabhängige NDB-Aufsicht im Gesetz drin bleibt.
Autor(in)
Marcel
Hauri
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