News 18.09.2014, 08:32 Uhr

Nationalrat schickt Widerrufsrecht im Onlinehandel bachab

Der Nationalrat ist gegen ein 14-tägiges Widerrufsrecht im Onlinehandel. Ständerat und Konsumentenschutz plädierten dafür, Branchenverbände und SVP dagegen.
Das Schweizer Recht sieht nur bei Hausierer- und Telefongeschäften ein gesetzlich verankertes Widerrufsrecht vor, das soll auch so bleiben. Eine Mehrheit des Ständerats und der Konsumentenschützer plädierten für ergänzende Bestimmungen im Onlinehandel. Der Nationalrat, allen voran die FDP, SVP und BDP und ein Teil der CVP, waren jedoch mit 97 zu 72 Stimmen in der Gesamtabstimmung vom Mittwoch dagegen.
Ausserdem will der Nationalrat in der Vorlage ein Widerrufsrecht erst ab einem Warenwert von 200 Franken gelten lassen. Der Ständerat hatte ursprünglich für eine Limite von 100 Franken plädiert.

Benachteiligung gegenüber EU-Bürgern?

«Die Stiftung für Konsumentenschutz ist sehr enttäuscht über den Entscheid des Nationalrates, den Onlinehandel vom Widerrufsrecht auszunehmen und die Kostengrenze bei 200 Franken anzusetzen», teilt uns Sara Stalder, Geschäftsleiterin der SKS, auf Anfrage mit.
Die Justizministerin und langjährige SKS-Präsidentin Simonetta Sommaruga misslang die Überzeugung, wonach die «künstliche Unterscheidung» zwischen Informatik und Telefonie heute nicht mehr möglich sei. Gegenüber EU-Bürgern blieben Schweizer weiterhin benachteiligt, glaubt Sommaruga, zumal es in der EU seit Juni ein allgemeines Widerrufsrecht von 14 Tagen gibt.
«Es gibt keinen plausiblen Grund, wieso die Konsumenten in der Schweiz schlechter gestellt sein müssen als in den 28 europäischen Ländern», meint Sara Stalder gegenüber PCtipp.

Einigung beim Widerruf von Telefonverkäufen

Die Mehrheit des Nationalrats ging nicht auf die Einwände ein, sprach sich aber klar für ein Widerrufsrecht bei Telefongeschäften aus: Bei Telefongeschäften sollen Kunden künftig innert 14 Tagen vom Vertrag zurücktreten können.
Bei der Verlängerung einer Widerrufsfrist bei Haustürgeschäften war man sich einig: Statt der 7 Tage sollen es künftig nach EU-Norm auch in der Schweiz 14 Tage sein.
Weiter auferlegte der Nationalrat der Vorlage eine ergänzende Bestimmung zu geöffneten Produkten: Bei Elektrogeräten, deren Originalverpackung entsiegelt oder Geräte eingeschaltet worden sind, soll ein Widerrufsrecht erlischen. Dagegen gestellt hatten sich SP, Grüne, Grünliberale und der Bundesrat. Dem entgegnete Nationalrat Beat Flach (GLP/AG), dass Elektrogeräte so gar nicht getestet werden könnten. Der Nationalrat beharrte jedoch mit 112 zu 52 Stimmen auf diese Ausnahme.
«Der Ständerat ist angehalten, diese Entscheide der grossen Kammer zu korrigieren», so Stalder. Die Vorlage geht nun zurück an den Ständerat.

Gegenwärtige Situation in der Schweiz

In der Schweiz besteht im Onlinehandel eine «Best Practice»-Norm nach Vorbild der EU-Regelung. Zwar ist diese im OR nicht gesetzlich verankert, doch deklarieren viele Shops diese Verhaltensnorm mit sogenannten Trusted-Logos. Onlineshops und Branchenverbände wie die Simsa sind der Ansicht, dass viele Versandhändler ihren Kunden in den AGB bereits ein allgemeines Rücktrittsrecht einräumen würden und somit keine Gefahr eines «Überrumpelungseffekts» bestünde. PCtipp berichtete.

Autor(in) Simon Gröflin


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