News 25.04.2019, 09:58 Uhr

St. Gallen legt eine Pause mit E-Voting ein

Bei der kantonalen Abstimmung Ende Juni wird das System der Post nun nicht zum Einsatz kommen.
«Sofortiger Übungsabbruch für E-Voting» – das forderten St. Galler Kantonsräte der CVP, FDP, SP und SVP am zweiten Tag der Frühlingssession mit einer dringlichen Motion. Darin hiess es, dass das System der Post «eine sichere Stimmabgabe im Moment nicht gewährleisten» könne. Es sei deshalb nicht angezeigt, dass der Kanton St. Gallen weiterhin in E-Voting investiere. Die Ostschweizer hatten ursprünglich geplant, das System der Post für die kantonale Abstimmung am 30. Juni 2019 zum ersten Mal einzusetzen.
Zu einem sofortigen Übungsabbruch beim E-Voting wird es allerdings nicht kommen. Der St. Galler Kantonsrat lehnte die dringliche Motion schliesslich mit 66 zu 43 Stimmen ab. Die Mängel, die beim öffentlichen Intrusionstest der Post auftauchten (PCtipp berichtete), seien überprüft und bewertet worden, hielt die Regierung in einer Stellungnahme fest. Keine der Rückmeldungen habe Risiken bei den vergangenen Urnengängen identifiziert. Zudem hätten sich die zum Schutz des Systems eingesetzten Sicherheitsmassnahmen im Test als «äusserst robust» erwiesen.

Regierung will Entscheid des Bundesrats abwarten

In St. Gallen kommt es im Zusammenhang mit E-Voting also nicht zu einem Übungsabbruch, die Regierung will nun aber das Ganze auf Eis legen. Sie kündigte an, bei der Abstimmung vom 30. Juni auf den Einsatz des Systems der Post zu verzichten. Man wolle hierzu erst den Entscheid des Bundesrats abwarten. Voraussichtlich wird der Bundesrat nach der Sommerpause über die Bewilligungsgesuche der Kantone entscheiden.
Gegenwärtig werden die Ergebnisse des öffentlichen Intrusionstests noch von der Bundeskanzlei ausgewertet. Dabei will diese allen Ergebnissen und Mängeln des öffentlichen Intrusionstests und der Erkenntnisse der Forschergruppe, die nicht am offiziellen Test teilnahm, Rechnung tragen. Im Rahmen des Tests wurden laut Bundeskanzlei insgesamt 16 Rückmeldungen als Verstösse gegen die besten Praktiken klassifiziert. Erhebliche Risiken würden diese allerdings nicht darstellen. Die Post zog die Lösung aufgrund der Erkenntnisse dennoch vorübergehend zurück.



Kommentare
Es sind keine Kommentare vorhanden.