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22.09.2003, 12:00 Uhr
Softwarepatente: EU-Parlament gibt nach
Die massiven Proteste gegen die Einführung von Softwarepatenten haben das EU-Parlament nachsichtig gestimmt. Der umstrittenste Artikel wurde gestrichen und die Vorlage nochmals überarbeitet.
Diesen Mittwoch soll im EU-Parlament über die Richtlinie zur "Patentierbarkeit computerimplementierter Erfindungen" abgestimmt werden. Die Vorlage hast im Vorfeld der Abstimmung zu massiven Protesten seitens Softwareentwicklern geführt [1]. Sie sahen mit der Einführung der Richtlinie eine Lawine von Patentklagen auf kleinere Softwarehersteller sowie Open-Source-Programmierer zukommen. Das EU-Parlament hat die Auswirkungen der Richtlinie wohl selbst unterschätzt. Eigentlich sollte bereits Anfang September darüber abgestimmt werden. Der Termin wurde aber wegen zusätzlichem "Klärungsbedarf" auf den 24. September verschoben. Dieses Wochenende hat das EU-Parlament zudem eine neue Fassung des Berichtes zur Richtlinie [2] online gestellt. In der abgeänderten Version ist der Artikel drei nicht mehr zu finden. Dieser wollte Software patentierbar machen, indem er sie auf die gleiche Stufe wie andere technische Erfindungen stellt. Ausserdem wurden in dem Bericht verschiedene Punkte noch präziser formuliert. So heisst es nun im Änderungsantrag vier eindeutig, dass eine computerimplementierte Erfindung nur patentiert werden könne, wenn sie neu ist, auf einer erfinderischen Tätigkeit beruht und gewerblich anwendbar ist. Sie muss ausserdem einen Beitrag zum Stand der Technik leisten, indem sie ein technisches Problem löst. Damit sind etwa einfache Funktionen wie das 1-Klick-Shopping-Modell von Amazon nicht patentierbar, wie Gegner der Vorlage bislang noch befürchten mussten.
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