Grundversorgung 19.12.2022, 08:00 Uhr

Bund baut Internet-Geschwindigkeit aus

Der Bundesrat hat am Freitag beschlossen, dass die Grundversorgung schnelleres Internet erhalten soll. Ab 2024 soll sie eine Übertragungsrate von 80 Mbit/s umfassen.
Symbolbild
(Quelle: geralt/Pixabay)
Das bisherige Grundversorgungsangebot wird in der neuen Konzession weiter ausgebaut. Ab 2024 wird die Grundversorgung neu eine Übertragungsrate von 80 Mbit/s umfassen. Die erhöhte Grundversorgung soll jenen zugute kommen, die in Gebieten wohnen, in denen keine entsprechenden Angebote auf dem Markt erhältlich seien, heisst es in einer Mitteilung. Kundinnen und Kunden werden künftig zwischen dem bisherigen Internetzugang mit einer Down- bzw. Upload-Geschwindigkeit von 10 Mbit bzw. 1 Mbit/s und dem neuen Internetzugang mit 80/8 Mbit/s wählen können.

Subsidiaritäts-Prinzip und Preisobergrenze

Die Verordnung sieht neu explizit das Subsidiarität-Prinzip vor. Das bedeutet, wenn der Markt bereits eine Alternative bereitstellt, ist kein Grundversorgungsangebot vorgesehen. Die Grundversorgung soll technologieneutral umgesetzt werden, damit Randregionen auch über Mobilfunk- oder Satellitenlösungen erschlossen werden können. Ausserdem wird eine Preisobergrenze festgelegt: Ein Internetzugang mit 80/8 Mbit/s kostet 60 Franken monatlich (exkl. MWST).
Aktuell ist Swisscom die Inhaberin der Grundversorgungskonzession. Diese läuft Ende 2023 aus. Die Eidgenössische Kommunikationskommission ComCom, die für die Zuteilung der Grundversorgungskonzessionen zuständig ist, kann jetzt die Vergabe der künftigen Konzessionen ab 2024 starten.



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