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31.08.2012, 08:57 Uhr
Comparis, das BAG und ein Hobby-Hacker
Wie Comparis.ch bestätigt, hat ein Mitarbeiter versucht, die Webseite des Bundesamts für Gesundheit zu hacken, um deren Sicherheitsvorkehrungen zu prüfen. Er wurde mit sofortiger Wirkung freigestellt.
28. September 2011: Ein Comparis.ch-Mitarbeiter versucht, die Webseite des Bundesamts für Gesundheit (BAG) zu knacken. Das Bundesamt für Technologie (BIT) registriert den Angriff und fordert das BAG auf, ein Strafverfahren einzuleiten, berichtet NZZ Online mit Verweis auf L'Hebdo, die den Fall gestern, fast ein Jahr nach Entstehung, publik machten.
Das BAG entschloss sich gemäss des Westschweizer Wochenmagazins damals jedoch, auf eine Anzeige zu verzichten. Die Chancen einer Strafanzeige wären zu klein gewesen, wie NZZ Online eine Sprecherin des Innendepartements zitiert.
Das BAG entschloss sich gemäss des Westschweizer Wochenmagazins damals jedoch, auf eine Anzeige zu verzichten. Die Chancen einer Strafanzeige wären zu klein gewesen, wie NZZ Online eine Sprecherin des Innendepartements zitiert.
Staatliche Konkurrenz
Warum das BAG sich so entschied, ist allerdings nicht nachzuvollziehen. Laut BIT war der Angriff eindeutig einem Comparis-Rechner zuzuordnen. Zudem geschah die Attacke laut NZZ Online genau an dem Tag, als das BAG seinen Prämienrechner Priminfo aufschaltete, quasi die staatliche Konkurrenz des Internetvergleichsdienstes Comparis.
Die beschuldigte Firma wies die Vorwürfe in einer ersten Mitteilung zurück, «man habe im letzten September lediglich öffentlich zugängliche Daten auf Priminfo automatisiert abgefragt». Dieses Vorgehen mit Crawler-Software sei «eine gängige und legale Methode im Internet».
Die beschuldigte Firma wies die Vorwürfe in einer ersten Mitteilung zurück, «man habe im letzten September lediglich öffentlich zugängliche Daten auf Priminfo automatisiert abgefragt». Dieses Vorgehen mit Crawler-Software sei «eine gängige und legale Methode im Internet».
Richterlicher Entscheid zu spät
Kurz nach 19.00 Uhr ging aber eine weitere Comparis-Meldung in den Redaktionsbüros ein, in der Comparis eine Kehrtwende machte und schrieb, der Schuldige sei gefunden. Ein Mitarbeiter habe im Verlauf des Nachmittags gegenüber einem Vorgesetzten zugegeben, für die Vorwürfe verantwortlich zu sein. «Er hat dies aus rein persönlichem Interesse getan, allerdings während der Arbeitszeit und an seinem Arbeitsplatz», schreibt Comparis. Der geständige Mitarbeiter erhielt daraufhin die Kündigung und wurde mit sofortiger Wirkung freigestellt. «Zu keinem Zeitpunkt hat der Mitarbeiter in geschäftlichem Auftrag gehandelt», stellt das Unternehmen klar.
Trotzdem wollte Comparis damit lieber nicht in den Medien erscheinen und versuchte, den Artikel per Gerichtsentscheid zu verhindern, wie NZZ Online weiter schreibt. Das Begehren hatte Erfolg, das Waadtländer Kantonsgericht verbot am Mittwochnachmittag die Publikation per superprovisorische Verfügung. Genützt hat dies allerdings nichts. «Die Verfügung kam zu spät», sagte L'Hebdo-Chefredaktor Alain Jeannet, gemäss NZZ Online. «Es war uns materiell unmöglich, die Verteilung zu stoppen.» Grund dafür war, dass sich das Magazin bereits im Druck befand, als die richterliche Verfügung eintraf. Darum rief Comparis scheinbar erneut das Gericht an und verlangte, dass alle L'Hebdo-Ausgaben eingezogen werden, notfalls mithilfe der Polizei. Das Gericht lehnte dieses Begehren gemäss NZZ Online aber ab. Um dem Urteil trotzdem gerecht zu werden, entfernte L'Hebdo den Artikel vorerst von seiner Website.
Die gerichtliche Anhörung wird am 12. September 2012 stattfinden.
Trotzdem wollte Comparis damit lieber nicht in den Medien erscheinen und versuchte, den Artikel per Gerichtsentscheid zu verhindern, wie NZZ Online weiter schreibt. Das Begehren hatte Erfolg, das Waadtländer Kantonsgericht verbot am Mittwochnachmittag die Publikation per superprovisorische Verfügung. Genützt hat dies allerdings nichts. «Die Verfügung kam zu spät», sagte L'Hebdo-Chefredaktor Alain Jeannet, gemäss NZZ Online. «Es war uns materiell unmöglich, die Verteilung zu stoppen.» Grund dafür war, dass sich das Magazin bereits im Druck befand, als die richterliche Verfügung eintraf. Darum rief Comparis scheinbar erneut das Gericht an und verlangte, dass alle L'Hebdo-Ausgaben eingezogen werden, notfalls mithilfe der Polizei. Das Gericht lehnte dieses Begehren gemäss NZZ Online aber ab. Um dem Urteil trotzdem gerecht zu werden, entfernte L'Hebdo den Artikel vorerst von seiner Website.
Die gerichtliche Anhörung wird am 12. September 2012 stattfinden.
Autor(in)
Fabian
Vogt
04.09.2012