News 19.09.2001, 11:00 Uhr

Explorer-Fall: Neue Schlappe für Symicron

Das OLG Düsseldorf weist die Berufung Symicrons gegen das erstinstanzliche Urteil im Explorer-Fall ab.
Der Autor des HTML-Kurses Stefan Münz hat vor dem Berufungsgericht einen Sieg davongetragen: Die Nennung der Software FTP-Explorer verletze keine Markenrechte der deutschen Symicron. Der Name Explorer habe nur eine schwache Kennzeichnungskraft, urteilt das OLG Düsseldorf, wie Advograf.de [1] schreibt.



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