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25.11.2005, 09:45 Uhr
Galgenfrist für Kazaa
Mit der einstmals beliebtesten Online-Tauschbörse könnte es bald Aus sein. Ein australisches Gericht hat dem Betreiber ein Ultimatum gestellt.
Der in Australien ansässige Kazaa-Betreiber Sharman Networks muss bis zum 5. Dezember einen Filter in seinen File-Sharing-Dienst integrieren, ansonsten wird ihm der Stecker gezogen. Dies hat der australische Richter Murray Wilcox entschieden. Bereits im September kam Wilcox zum Urteil, das Kazaa klar Urheberrechte verletze [1]. Eine Berufung von Sharman Networks blieb erfolglos.
Wie der Phonoverband IFPI [2] meldet, umfasst der Filter insgesamt 3000 Stichwörter, die von der Musikindustrie ausgewählt werden. Er soll in alle neuen Versionen der Kazaa-Software integriert werden. Zudem könne die Musikindustrie den Filter im Zweiwochen-Rhythmus aktualisieren.
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