News 05.08.2008, 17:12 Uhr

«Mega-Downloads»? Mega-Abofalle!

Mit immer neuen, nur scheinbar kostenlosen Inhalten versuchen zweifelhafte Websites die Benutzer zu ködern.
Schon seit Jahren füllen sich Webforen mit Berichten von Anwendern, die sich haben übertölpeln lassen: So genannte Abofallen oder AGB-Abzocker versprechen auf hübsch gestalteten Webseiten interessante Gratis-Dienste. Diese reichten in der Vergangenheit z.B. von Lebensprognosen über Gratisreisen, Routenplaner, Gratis-SMS bis hin zu Medikamententests. Nur das Ausfüllen eines Online-Formulars trenne den Anwender vom Zugriff auf die versprochenen Online-Leckereien.
Die Krux mit diesen oft per Spam-Mail beworbenen Seiten: Der Anwender erfährt erst nachträglich, dass er sich damit ein teures Abo anlacht. Die Betreiber einschlägiger Websites verstecken den Preis im Kleingedruckten am unteren Seitenrand oder irgendwo in den «Allgemeinen Geschäftsbedingungen» (AGB). Die geneppten Benutzer werden danach von den Betreibern solcher Sites unerbittlich mit Rechnungen und bedrohlich verfassten Mahnungen überhäuft.
Die Serie mit solchen oder verwandten Abofallen reisst nicht ab. Neuere Beispiele ähnlicher Strickart sind Seiten, die Gratis-Bilder, Pornos oder Software-Downloads versprechen. Im PCtipp-Forum war kürzlich vor Allem die Seite «mega-downloads.net» von einer Firma «Blue Byte FZE» mit Sitz in den Vereinigten Arabischen Emiraten und in Wien ein Thema. Versprochen wird dort einem registrierten Benutzer «uneingeschränkten Zugriff zu den Mega-Downloads Artikeln» und «Täglich dutzend neue Programme». Aber was dort gegen ein teures Abo geboten wird, ist äusserst mager: Sämtliche auf der Webseite namentlich erwähnte Software ist eigentlich Freeware oder Open Source. Jede von ihnen gibts überall sonst kostenlos - das meiste übrigens auch im PCtipp-Downloadbereich. Es ist ausserdem zweifelhaft, ob die Hersteller der aufgelisteten Anwendungen dieser kostenpflichtigen Art der Verbreitung ihrer Software zugestimmt haben.
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Durch die Diskussion im Forum ist auch ...

Durch die Diskussion im Forum ist auch die PCtipp-Redaktion auf die fragliche Seite aufmerksam geworden. Als wir die Seite aber aufriefen, prangte auf der Startseite riesengross der Abopreis:
Na, sowas: Der Abopreis ist doch bestens zu sehen!
Der Klick auf einen Anmeldelink wies ebenfalls gut sichtbar auf die Abokosten hin; der Preis war sogar extra unterstrichen:
Sind die Leute denn blind? Der Preis ist sogar unterstrichen!
Also alles in schönster Ordnung mit dieser Seite? Denkste! Denn die Webseite hat mindestens zwei Gesichter. Vorgestern suchten wir spasseshalber mal bei Google nach «download vlc player». Es erschienen unter Anderem Google-Ads von «vlc-player.software-downloaden.com»:
Rechts: Das Google-Ad einer Abofallen-Seite
Diese Domain gehört offenbar den gleichen Leuten wie «mega-downloads.net». Klickte man drauf, wurde man auf eine Subdomain und Unterseite von - genau - «mega-downloads.net» umgeleitet. Und da stach der Preis schon nicht mehr so deutlich ins Auge:
So war in dieser Version des Formulars z.B. der Preis nicht mehr unterstrichen. Auch lenkte das Formular aufgrund seiner Gestaltung mehr vom nebenstehenden und fast nebensächlich wirkenden Lauftext ab. In Werbeeinblendungen oder per Spam-Mail wird in der Regel eine dieser Unterseiten beworben, auf welcher der Preis nicht so klar ersichtlich ist. Auch interessant: Schon einen Tag später waren diese Google-Ads beim Suchbegriff «download vlc player» verschwunden.
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Was tun, wenn's Rechnungen hagelt?

Was tun, wenn's Rechnungen hagelt?
Falls Sie auf eine solche Seite hereingefallen sind oder jemand anders Sie eingetragen hat, werden Sie per Post oder E-Mail Rechnungen und Mahnungen des Seiten-Betreibers bekommen. Darin ist schon früh die Rede von Anwälten, Strafprozessen, Inkassobüros und ähnlichem.
Das SECO (Schweizer Staatssekretariat für Wirtschaft) hat eine kostenlose Broschüre zum Thema Internetschwindeleien veröffentlicht. Sie können sie hier auch als PDF-Datei herunterladen.
Bloss nicht bezahlen! Das rät Ihnen auch das SECO. Schreiben Sie dem Betreiber einen (am besten eingeschriebenen) Brief zurück, in welchem Sie ihm etwa folgendes erklären: «Ich bin durch Ihre Website getäuscht worden. Deshalb fechte ich den über Ihre Website abgeschlossenen Vertrag wegen Irrtums bzw. wegen Willensmangels an. Der fragliche Vertrag ist somit nichtig».
Das ist alles, was Sie zu tun brauchen. Reagieren Sie nicht weiter darauf. Nur falls der Betreiber einer Abzockseite es ausnahmsweise tatsächlich mit einer amtlichen Betreibung versuchen sollte, lehnen Sie die Forderung wieder ab. Bisher wurde übrigens noch kein Opfer einer solchen Abofallen-Seite vor Gericht gezerrt.
Warum eigentlich funktioniert die Abofallen-Masche für die Schwindler nach all diesen Jahren immer noch? Die Abzocker zählen hauptsächlich auf Opfer, die sich durch markige Drohungen oder juristisches/technisches Kauderwelsch einschüchtern lassen. Meistens handelt es sich um Jugendliche, die ihre rechtlichen Möglichkeiten nicht kennen. Es braucht den Anwender übrigens auch nicht zu kümmern, wenn der Betreiber angibt, «im Besitz Ihrer IP-Adresse» zu sein. Denn kein Provider würde die Identität eines Kunden wegen eines solchen Vorfalls herausgeben.
Machen Sie am besten einen Bogen um solche Seiten. Und falls Sie in die Falle tappen: Keine Panik.
Tipp: Das Problem mit den Abofallen betrifft nicht alleine die Schweiz. Dieselben Abzocker sind auch in Deutschland tätig. Die deutsche Verbraucherzentrale hat eine Liste einschlägiger Websites veröffentlicht.



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