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12.11.2001, 13:30 Uhr
Rechtsstreit im Internet: Lage bleibt unklar
Der Entscheid eines US-Gerichtes, dass Yahoo weiterhin Auktionen mit Nazi-Artikeln durchführen darf, weist wieder einmal auf die ungelösten Probleme im Internet-Recht hin.
Das Internet kennt bekanntlich keine staatlichen Grenzen. Deshalb ist auch unklar, welches Recht im Fall eines Streites zur Anwendung kommt.
Ein Französisches Gericht hatte es dem Internet-Auktionator Yahoo! verboten, auf seinen englischsprachigen Sites Nazi-Artikel anzubieten, bzw. das Unternehmen aufgefordert, deren Zugänglichkeit von Frankreich her zu verunmöglichen. Von den französischsprachigen Sites waren solche Auktionen bereits verbannt.
Ein amerikanisches Bezirksgericht hat nun entschieden, dass sich Yahoo! nicht an diese Anordnungen halten muss. Das französische Recht gelte nicht für die US-Firma. In den USA sind solche Auktionen auf Grund der Meinungsäusserungsfreiheit nicht verboten.
Die Problematik von Rechtsentscheiden fürs Internet tritt in diesem Fall deutlich zutage: Einzelne Staaten können nicht verhindern, dass ihre Bürger auf Internetinhalte Zugriff haben, die im Land selber verboten sind. Und Internet-Firmen können nicht gezwungen werden, sich an Gesetze, die in anderen Ländern gelten, zu halten.
Der Rechtstreit um Yahoo hat vor allem gezeigt, dass internationale Richtlinien fehlen. Also bleibt auch weiterhin unklar, wessen Gesetze im Streitfall zur Anwendung kommen.
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