News 27.07.2001, 06:30 Uhr

Registrierer für Inhalte nicht verantwortlich

Die deutsche Vergabestelle für Namen von Internetadressen, Denic, kann nicht für Inhalte einer von ihr registrierten Webseite verantwortlich gemacht werden.
Das entschied das Landgericht Wiesbaden und lehnte eine entsprechende einstweilige Verfügung gegen die Genossenschaft ab.
Nur der Inhaber müsse für Äusserungen auf seiner Webseite gerade stehen. Denic-Vorstand Sabine Dolderer wertete das Urteil als einen Präzedenzfall. Im konkreten Fall hatten Mitarbeiter eines Geldinstituts von der Denic verlangt, einen Domainnamen einer Webseite mit angeblichen Beleidigungen zu löschen. Damit könne der Zugriff zumindest erschwert werden, lautete die Begründung der Kläger. Das Gericht argumentierte dagegen, dass die Internetseite auch nach einer Löschung des Namens durch direkte Eingabe der IP-Adresse erreichbar sei.


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