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              25.04.2003, 09:30 Uhr            
                      
        Schwerer Schlag für US-Provider
Der Internetprovider Verizon muss nach einem aktuellen Gerichtsbeschluss die Identität eines Kazaa-Users gegenüber der dem Musikverband RIAA offen legen.
                
      
              
        Zu diesem Beschluss kam Bundesrichter John Bates [1]. Er wies Verizons [2] Argumentation zurück, dass eine Offenlegung der Identität von Internetnutzern gegen das Recht auf freie Meinungsäusserung und somit gegen die US-Verfassung verstosse. Der RIAA (Recording Industry Association of America) [3] kam im Prozess das umstrittene Copyrightgesetz DMCA (Digital Millenium Copyright Act) [4] zu Hilfe. Gemäss diesem ist weder eine Klage noch ein Urteil erforderlich, damit ein Rechteinhaber Informationen über die Identität eines Online-Tauschbörsen-Anwenders anfordern darf.
                  
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