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05.05.2003, 14:45 Uhr
Sperrverfügung gegen Provider aufgehoben
Ende letzten Jahres verordnete eine Waadtländer Untersuchungsrichterin, dass über 30 Schweizer Provider mehrere Webseiten mit ehrverletzendem Inhalt zu sperren haben. Die Verfügung wurde nun für ungültig erklärt.
Der PCtip berichtete bereits verschiedentlich über die Sperrverfügung der Waadtländer Untersuchungsrichterin Françoise Dessaux [1]. Die Verordnung warf hohe Wellen, da sie in technischer Hinsicht nur schwer zu realisieren war und auch juristisch einige Ungereimtheiten aufwies. Die Provider wehrten sich deshalb mittels Rekurs gegen die Verfügung. Wie die SwiNOG (Swiss Network Operators Group) [2] mitteilt, wurde nun der Rekurs vom zuständigen Gericht in Lausanne gutgeheissen. Die Sperrverfügung sei mangels Rechtsgrundlagen nicht zulässig.
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