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11.12.2002, 12:30 Uhr
Vorsicht bei Beleidigungen im Internet
Ein australisches Gerichtsurteil hat einen schwerwiegenden Entscheid gefällt: Webautoren müssen sich überall dort für ihre Aussagen verantworten, wo diese gelesen werden können.
Das Urteil wurde gestern vom höchsten australischen Gericht gefällt. Es gibt dem australischen Mienen-Besitzer Joseph Gutnick Recht, der sich durch die Internetversion eines Dow-Jones-Artikels beleidigt sah. Gutnick reichte in seinem Heimatstaat Victoria gegen Dow Jones eine Klage ein und forderte, den Prozess in Australien durchzuführen, da der Artikel auch allen australischen Internetanwendern zugänglich sei. Der US-Herausgeber erhob dagegen Einspruch. Er verlangte, den Fall in den USA abzuhandeln, wo der Hauptsitz von Dow Jones liegt. Das Gericht entschied für Gutnick. Laut Urteil können Inhalte, die in einem Land publiziert werden, in einem anderen Staat belangt werden, wenn sie dort zugänglich sind.
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