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31.07.2014, 08:21 Uhr
Streit um ein Fliegengitter: Amazon-Händler verliert seine Existenz
Ein Lehrstück aus Deutschland, wie man sich gegenüber Kunden nicht verhalten sollte.
Dieser Schuss ging nach hinten los: Ein Amazon-Auktionshändler forderte vor zwei Monaten von einem Kunden 40'000 Euro Schadenersatz wegen eines schlechten Kommentars zu einem Fliegengitter. Das Landgericht Augsburg wies die Klage nun endgültig zurück - der Kunde muss wegen fehlender Grundlage keinen Schadenersatz bezahlen. Der Händler bezahlt die Gerichtskosten nun mit seiner Existenz. Dabei begann alles mit einem Fliegengitter.
Was ist passiert? Der Amazon-Kunde hat beim Auktionshändler ein Fensterfliegengitter im Wert von 22.51 Euro bestellt. Die Anleitung des Fliegenschutzgitters war dem Kunden zu missverständlich. Deshalb gab er bei Amazon eine negative Bewertung ab:
«In der Anleitung steht ganz klar man muss den Innenrahmen messen, das ist falsch. Damit wird das Ganze zu kurz», schrieb er auf Amazon, gefolgt von der Anmerkung: «Der Verkäufer: Nie wieder!».
70'000 Euro Schadenersatz
Der Händler verlangte von dem Kunden, die negative Bewertung wieder zu löschen oder zu ändern. Darauf beschwerte sich der Kunde bei Amazon, was nach Angaben des Händlers zu einer Sperrung seines Amazon-Verkäuferkontos führte. Darauf forderte der Händer vom Kunden Schadenersatz in der Höhe von 40'000 Euro, wegen künftiger Schadenansprüche ging das Gericht inzwischen von 70'000 Euro aus.
Fehlende Grundlage
Die Klage seitens Händler entbehrte jedoch einer wichtigen Grundlage: Der Auktionshändler konnte vor Gericht den Beweis einer unrichtigen Bewertung nicht erbringen. Er hätte beweisen müssen, dass die Montage-Anleitung eben nicht fehlerhaft, sondern richtig ist. Deshalb habe des Gericht, wie Süddeutsche berichtet, die Klage «bereits aus prozessualen Gründen» abweisen müssen, ohne Forderungen inhaltlich zu prüfen.
Erleichterung beim Beklagten
Der Anwalt des Beklagten gab sich zufrieden, weil 38'000 Euro Schadenersatz dessen Existenz gefährdet hätten. Das Urteil bestätigte ihm, dass Vebraucher, die kritische Bewertungen schreiben, nicht ohne Weiteres mit Schadenersatzansprüchen rechnen müssen».
Autor(in)
Simon
Gröflin
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