News 22.07.2013, 10:31 Uhr

HUD-Displays vs. Strassenverkehr

Vor Kurzem hat Garmin Schweiz sein HUD-Display angekündigt. Mit dem Gadget soll es möglich sein, Navigationsinhalte via Smartphone direkt auf die Windschutzscheibe zu projizieren. Hat sich Garmin auch zur Genüge abgesichert gegen unsere geltenden Rechtsgrundlagen im Strassenverkehr?
In ein paar Monaten, voraussichtlich im September, wird ein interessantes Gadget auf den Schweizer Markt kommen: das erste Head-up-Display (HUD) von Garmin. Wir berichteten. Nicht selten passiert es, dass Autolenker auch bei konventionellen Navis von der Polizei bei einer Kontrolle zurechtgewiesen werden. Meistens liegt einer Kontrolle die fehlerhafte Positionierung des Navis zugrunde. Daher interessierte es uns, vom Bundesamt für Strassen (Astra) zu erfahren, welche Sicherheitsvorkehrungen bei HUDs zu beachten sind. 

Allgemeine Bestimmungen zu HUDs

Den Erläuterungen des Bundesamts für Strassen (Astra) zufolge gibt es im schweizerischen Strassenverkehrsrecht und auch in den nationalen und internationalen Vorschriften keine «spezifischen» Bestimmungen für HUDs. 
Dennoch gibt es, zusammenfassend dargelegt, einige wichtige Grundsätze, die im Umgang mit HUDs beachtet werden sollten:
  • Es darf keine Sichteinschränkung bestehen.
  • Das HUD muss ausschaltbar sein bzw. so zugänglich positioniert sein, dass es bei Bedarf jederzeit wieder deaktiviert werden kann.
  • Eine Augehöhe von 75 cm über der Sitzfläche darf nicht überschritten werden, sodass ausserhalb eines Halbkreises mit 12-Meter-Radius die Farhbahn frei überblickbar ist.
  • Windschutzscheiben müssen zu mindestens 70 Prozent lichtdurchlässig sein. Beispielsweise muss bei getönten Scheiben die Lichtdurchlässigkeit zunächst überprüft werden.
  • Der Blitzwarndienst beim Garmin-HUD muss deaktiviert werden, da Radarwarnsysteme in der Schweiz nicht zulässig sind.
Nächste Seite: Erläuterungen zu den obgenannten Punkten

Schnelles Handeln in brenzligen Situationen

Schnelles Handeln in brenzligen Situationen

Es muss laut Bundesamt für Strassen sichergestellt sein, dass der Fahrzeuglenker auch in schwierigen Situationen nicht abgelenkt oder gestört wird. Zum Beispiel kann es passieren, dass die Montagehalterung auf dem Armaturenbrett verrutscht. Gleichzeitig ist man eventuell vielen Verkehrssignalen ausgesetzt. In diesem Fall sollte ein Handgriff ausreichen, um die Anzeige schnell wieder auszuschalten.
Die Specs des Garmin-HUDs lassen darauf spekulieren, dass frontseitig ein Off-Button angebracht ist. Denkbar ist auch, dass das Rausziehen des Zigarettenadapters reicht. Zurzeit konnte bei Garmin Schweiz noch niemand genau bestätigen, wie das schnelle Ausschalten ermöglicht wird.

Freier Sichtradius

Der Führer oder die Führerin muss, gemäss Bundesamt für Strassen, bei einer Augenhöhe von 0,75 m über der Sitzfläche, ausserhalb eines Halbkreises von 12 m Radius die Fahrbahn frei überblicken können: Die Anzeige des HUD muss deshalb ausserhalb dieses Sichtfeldes erscheinen oder zumindest so eingestellt werden können, dass sie dort erscheint.

Getönte Scheiben: zusätzliche Überprüfung

Beim Garmin-HUD ist das Anbringen einer speziellen Projektionsfolie erforderlich. Die Anforderungen an die Lichtdurchlässigkeit der Scheiben gelten auch an dieser Stelle. Speziell bei getönten Scheiben empfiehlt sich eine Prüfung durch das Strassenverkehrsamt. Scheiben, die für die Sicht des Führers oder der Führerin nötig sind (Windschutzscheibe und vordere Seitenscheiben), müssen eine klare, verzerrungsfreie Durchsicht gestatten, witterungsfest sein und auch nach längerem Gebrauch mindestens 70 Prozent Licht durchlassen.

Radarwarnung nicht gestattet

Gemäss Presseinformation von Garmin warnt das Gerät überdies auch vor «Blitzern». Dies sei in der Schweiz nicht zulässig, so Guido Bielmann, der Sprecher vom Astra. Navigations- und GPS-Geräte dürfen bekanntlich keine Funktion enthalten, die vor Schweizer Strassenverkehrskontrollen (Geschwindigkeit, Rotlicht und allgemeine Polizeikontrollen) warne. Mit hoher Wahrscheinlichkeit wird die Funktion hierzulande wohl schlicht und einfach nicht im Menü integriert sein, wie Garmin Schweiz auch zu vermuten wagt. 

Autor(in) Simon Gröflin



Kommentare
Es sind keine Kommentare vorhanden.