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28.08.2012, 13:16 Uhr
Bundesgericht heisst Switch-Beschwerde gut
Wende im Fall Switch/Switchplus: Das Bundesgericht hat die Beschwerde von Switch gutgeheissen. Damit darf die Stiftung auf ihrer Webseite wieder für die Tochterfirma Switchplus werben.
Das Bundesgericht hat entschieden: Die Schweizer Domainregistrierungsstelle und die Stiftung Switch dürfen auf ihrer Webseite www.switch.ch wieder für die Tochterfirma Switchplus werben. Nach Auffassung des Bundesgerichts stelle dies keine unrechtmässige Bevorteilung des Hosting-Anbieters dar, so Switch.
Bei Switch nimmt man das Urteil mit Genugtuung zur Kenntnis: «Mit seinem Entscheid unterstützt das Bundesgericht die Wirtschaftsfreiheit von Switch», so Geschäftsführer Andreas Dudler.
Bei Switch nimmt man das Urteil mit Genugtuung zur Kenntnis: «Mit seinem Entscheid unterstützt das Bundesgericht die Wirtschaftsfreiheit von Switch», so Geschäftsführer Andreas Dudler.
Die Wende im Fall Switchplus kommt spät: Ursprünglich hatte das Bakom Switch verboten, auf switch.ch prominent für den kommerziellen Hosting-Anbieter Switchplus zu werben, der eine 100-prozentige Tochtergesellschaft der Stiftung Switch darstellt. Switch legte gegen diesen Entscheid Beschwerde ein, die aber das Bundesverwaltungsgericht am 13. Februar 2012 abwies. Switch zog das Urteil daraufhin vors Bundesgericht weiter, wo die Beschwerde nun in letzter Instanz gutgeheissen wurde.
Auslöser für das juristische Verfahren, das sich bereits seit 2009 hinzieht, waren andere Schweizer Hosting-Anbieter, die sich durch die Switchplus-Werbung auf switch.ch benachteiligt fühlten.
Auslöser für das juristische Verfahren, das sich bereits seit 2009 hinzieht, waren andere Schweizer Hosting-Anbieter, die sich durch die Switchplus-Werbung auf switch.ch benachteiligt fühlten.
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