cybercrimepolice.ch 01.02.2024, 08:24 Uhr

Warnung vor falschen Serafe-Rechnungen

Verschiedene Personen haben in den letzten Tagen eine vermeintliche Rechnung der Serafe erhalten. Die Betrüger haben hierfür eine täuschend echt nachgemachte Rechnung unter dem leicht veränderten Firmennamen "Searfe" versendet.
So sieht eine gefälschte Rechnung aus.
(Quelle: cybercrimepolice.ch)
cybercrimepolice.ch der Kantonspolizei Zürich hat eine Warnung ausgesprochen. Konkret geht es um gefälschte Rechnungen, mit denen der Betrag von 335 Franken ergaunert werden soll. cybercrimepolice.ch schreibt dazu:
Das Ziel: Unachtsame Empfänger zu einer Überweisung auf das Bankkonto der Cyberkriminellen zu verleiten.

Die Betrugsmasche

Mittels einer täuschend echt aussehenden Rechnung im Corporate Design der “Schweizerischen Erhebungsstelle für die Radio- und Fernsehabgabe” sollen unachtsame Empfänger zur Zahlung verleitet werden. Der leicht veränderte Firmenname in der Rechnung lautet "Searfe", wobei die Buchstaben R und A vertauscht wurden.
Aufgrund des vollständig von der Serafe AG kopierten Layouts vermittelt das Schreiben einen offiziellen Charakter. Den Empfängern wird dadurch der Eindruck vermittelt, die für alle Haushalte zu entrichtende Erhebungsgebühr an die amtlich legitimierte Stelle zu entrichten.
Hinter dem Schreiben stecken jedoch Betrüger, welche über den QR-Code ihr eigenes Bankkonto verlinkt haben. Bei einer allfälligen Zahlung wird nicht die Fernsehabgabe entrichtet, sondern den Zahlenden entsteht ein finanzieller Schaden.
Mit der fiktiven Rechnung werden CHF 335.00 für die Abgabeperiode von 12 Monaten für den Zeitraum 2024 gefordert. Der Gesamtbetrag soll innerhalb von 15 Tagen auf ein Schweizer Bankkonto der Betrüger überwiesen werden. Dadurch versuchen die Kriminellen zeitlichen Druck aufzubauen.

Was muss ich tun

  • Überprüfen Sie erhaltene Schreiben oder Rechnungen gründlich, ob sie wirklich vom entsprechenden Absender stammen.
  • Prüfen Sie bei Einzahlungen über den QR-Code die Empfängerdaten.
  • Wenden Sie sich bei Unsicherheiten per E-Mail oder Telefon über die offiziellen Kontakte an den Rechnungssteller.

Ich habe bereits Geld überwiesen

  • Treten Sie mit Ihrem Finanzinstitut in Verbindung und leiten Sie eine Rückforderung der Zahlung ein.
  • Begeben Sie sich nach telefonischer Terminvereinbarung zu Ihrer örtlichen Polizeistelle der Kantonspolizei und erstatten Sie eine Anzeige.



Kommentare
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antonius45
01.02.2024
Auf der Rechnung ist doch ersichtlich wer die Zahlung bekommt. Kann man die Täterschaft nicht "einpacken" ?

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karnickel
02.02.2024
Auf der Rechnung ist doch ersichtlich wer die Zahlung bekommt. Kann man die Täterschaft nicht "einpacken" ? Noch besser: Beim Überweisen ist ersichtlich, wo das Geld hingeht. Also weiss ich sogar selber, wer einzupacken ist. Blöd, wenn man am Schalter einzahlt. Nach einer Anzeige kann die Polizei sicherlich vorgehen. Wir alle werden jedoch nicht erfahren, was dabei rausgekommen sein wird.

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Masche
02.02.2024
Auf der Rechnung ist doch ersichtlich wer die Zahlung bekommt. Kann man die Täterschaft nicht "einpacken" ? Will man das überhaupt? Wie vielen ist das Bankgeheimnis heilig? Daher ist das Missbrauchspotential gross. Dazu gehören auch die als Nachrichten getarnten Fake Inserate (aktuell in den Medien beispielsweise: Sandra Boner), die Werbung für Abzockerdienste sind, aber ungestraft in Medien wie Meta, Google Adds oder sogar MSN erscheinen. Ich habe schon mehrfach diese unlautere Werbung an Microsoft gemeldet, aber nichts passiert. Warum muss eigentlich Microsoft kein Impressum auf ihren Seiten publizieren? Nach Art. 3 Abs. 1 lit. s Ziff. 1 des Bundesgesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb wäre dies zwingend: Unlauter handelt insbesondere, wer Waren, Werke oder Leistungen im elektronischen Geschäftsverkehr anbietet und es dabei unterlässt: 1. klare und vollständige Angaben über seine Identität und seine Kontaktadresse einschliesslich derjenigen der elektronischen Post zu machen.

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Holzbock
02.02.2024
Warum muss eigentlich Microsoft kein Impressum auf ihren Seiten publizieren? Kein Impressum? https://news.microsoft.com/de-ch/impressum/ Oder reden wir von unterschiedlichen Websites?

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Masche
02.02.2024
Kein Impressum? https://news.microsoft.com/de-ch/impressum/ Oder reden wir von unterschiedlichen Websites? Ich rede von MSN. Dort ist kein Impressum, das den rechtlichen Anforderungen entspricht. Es wird auf eine Kontaktseite verwiesen, die aber in Tat und Wahrheit nur eine Supportseite für die Produkte von Microsoft ist.

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gucky62
02.02.2024
Ich rede von MSN. Dort ist kein Impressum, das den rechtlichen Anforderungen entspricht. Es wird auf eine Kontaktseite verwiesen, die aber in Tat und Wahrheit nur eine Supportseite für die Produkte von Microsoft ist. Ist doch da MSN Impressum. In etwas anderer Formatierung aber ausreichend. Gruss Daniel