IT-Projekt 10.08.2021, 16:15 Uhr

«Justitia.Swiss»: IT-Firma und Digitale Gesellschaft erheben Beschwerde

Eine IT-Firma und die Digitale Gesellschaft wehren sich gegen die geplante E-Justiz-Plattform «Justitia.Swiss». Ohne gesetzliche Grundlage soll diese beschafft und in Betrieb genommen werden. Gegen die Ausschreibung erhoben sie deshalb Beschwerde beim Bundesgericht.
(Quelle: Bundesgericht)
Gemeinsam mit einer betroffenen IT-Firma hat die Digitale Gesellschaft Beschwerde beim Bundesgericht gegen die geplante E-Justiz-Plattform «Justitia.Swiss» erhoben. Sie soll künftig den Informationsaustausch zwischen allen an Justizverfahren beteiligten Stellen digitalisieren und vereinfachen.
Ende Februar dieses Jahres lief die Vernehmlassungsfrist für das entsprechende Bundesgesetz aus. Nun lässt der Bundesrat einen Gesetzesentwurf erarbeiten, der im Anschluss dem Parlament unterbreitet wird. In welcher Form das Gesetz letztlich verabschiedet wird, ist laut der Digitalen Gesellschaft aktuell noch völlig offen. Auch soll es frühstens 2025/2026 in Kraft treten, heisst es in einer Mitteilung.
Dass die Projektverantwortlichen die Aufträge trotz fehlender Gesetzesgrundlage schon jetzt ausgeschrieben haben und die E-Justiz-Plattform bereits in zwei Jahren in Betrieb nehmen wollen, stört den Verein sowie das IT-Unternehmen. Gemäss Informationen auf der Beschaffungsplattform Simap wurde der Auftrag in zwei Lose aufgeteilt – eines für die Entwicklung der Plattform und eines für den Betrieb sowie das Hosting der Plattform inklusive Service Desk.
«Mit diesem Vorgehen wird der demokratische und rechtsstaatliche Prozess auf den Kopf gestellt», schreibt die Digitale Gesellschaft. Anstatt zuerst das Gesetz zu beraten und zu verabschieden, werde bereits die Plattform mit detaillierten Anforderungen beschafft und in Betrieb genommen. So muss aus Sicht der Beschwerdeführer die Plattform entweder vom Gesetzgeber übernommen oder im Anschluss grundlegend überarbeitet werden. So drohe schlimmstenfalls «ein weiteres Millionengrab bei einem IT-Projekt».
Mit der Beschwerde wollen die Digitale Gesellschaft und das IT-Unternehmen nun «weiteres Unheil» verhindern, den ordentlichen rechtsstaatlichen Prozess wiederherstellen und eine demokratische Debatte ermöglichen. Verlangt wurde damit nicht zuletzt auch die aufschiebende Wirkung.
Nicht bekannt ist, wer nebst der Digitalen Gesellschaft Absender der Beschwerde ist. Der Firmenname der beteiligten IT-Firma wurde in den Unterlagen geschwärzt.



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