Kommentar 18.07.2003, 13:00 Uhr

Das Freitagsbit: Von Deep Links und Gehirn

Die WWKolumne
Der Zeitungsjunge darf weitermachen. Der deutsche Bundesgerichtshof [1] hat jetzt nämlich die gängige Praxis vieler Suchmaschinen für rechtens erklärt, direkt auf einen Inhalt zu verlinken, also ohne Umweg über die Homepage. Der News-Suchdienst Paperboy [2] war von einem Verlag vor Gericht gezerrt worden.
Die Begründung des Gerichts: Wer das Internet kommerziell nutze, müsse auch dessen Beschränkungen in Kauf nehmen. Und dazu gehört die Möglichkeit, den URL einer Internet-Seite direkt "anzuwählen".
Das weise Urteil mag keinen direkten Einfluss auf die ungeklärte Situation in der Schweiz haben, doch es lässt Hoffnung aufkommen: Mit dem zunehmenden Fachwissen der Richter könnten in Zukunft die "internetfremden" Urteile abnehmen. Weltfremd waren die Gerichte in der Vergangenheit nämlich oft und liessen sich nur allzu leichtfertig von Copyright-Inhabern für deren Zwecke einspannen. Die Suchmaschine Ihrer Wahl frischt Ihre Erinnerung auf...
Es muss ja nicht Google sein. Wie nämlich Studien und der eigene gesunde Menschenverstand feststellen, schränkt die Microsoft-ähnliche Macht der Suchmaschine die Fülle des Internets ein. Gefragt ist nur noch, was auf der ersten Seite der Trefferliste landet.
Verwenden Sie stattdessen die beste Suchmaschine überhaupt. Ihr Gehirn. Es setzt die Deep Links automatisch auf die besten Seiten des Lebens. Garantiert HTML-frei.



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