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01.03.2013, 08:45 Uhr
Das halten Politiker vom «Staatstrojaner»
Der Bundesrat hat eine Gesetzesrevision verabschiedet, die den Einsatz von Trojanern legalisieren soll. Erste Reaktionen von Nationalräten fallen skeptisch aus.
Staatstrojaner sind seit Herbst 2011 im Fokus der Öffentlichkeit. Damals wurde bekannt, dass die Schweiz Trojaner zur Überwachung verdächtiger Personen einsetzt, insgesamt viermal wurde 2011 zu diesem Mittel gegriffen. Daraufhin entbrannte eine Diskussion, ob solche Massnahmen rechtens seien. Für die Strafverfolgungsbehörden ist die Rechtslage klar, sie sagten erst vor Kurzem auf Anfrage, dass das Gesetz den Einsatz von Trojanern erlaubt, auch wenn sie nicht sagen wollten, ob sie diese auch einsetzen.
Anders sah das wohl der Bundesrat. Ansonsten hätte er nicht als Antwort auf eine entsprechende Interpellation von SP-Nationalrat Claude Janiak vor zwei Wochen geantwortet, dass «die Strafprozessordnung diese Massnahme nicht ausdrücklich erwähnt». Dass er dies ändern will, hat er auch mit der gestern verabschiedeten Gesetzesrevision zur Fernmeldeüberwachung bewiesen, die den behördlichen Einsatz von Trojanern – in der Vorlage charmant «GovWare» genannt – ausdrücklich erlauben soll. Nicht allen gefällt das.
Anders sah das wohl der Bundesrat. Ansonsten hätte er nicht als Antwort auf eine entsprechende Interpellation von SP-Nationalrat Claude Janiak vor zwei Wochen geantwortet, dass «die Strafprozessordnung diese Massnahme nicht ausdrücklich erwähnt». Dass er dies ändern will, hat er auch mit der gestern verabschiedeten Gesetzesrevision zur Fernmeldeüberwachung bewiesen, die den behördlichen Einsatz von Trojanern – in der Vorlage charmant «GovWare» genannt – ausdrücklich erlauben soll. Nicht allen gefällt das.
Ablehnung von links ...
Balthasar Glättli, für die Grünen im Nationalrat und Mitglied der parlamentarischen Gruppe für digitale Nachhaltigkeit, wird sich dafür einsetzen, dass die Vorlage abgelehnt wird: «Das dünkt mich wie eine orwellsche Erfindung, auch wenn der Name GovWare dies verschleiern soll.» Hauptsächlich stört sich Glättli aber an der Zuverlässigkeit dieses Überwachungsmittels: «Wie bringe ich einen Trojaner auf einen PC? Da besteht immer das Risiko, dass die Sicherheit beim PC kompromittiert wird. Und für Mail-Überwachung, Skype-Überwachung und Ähnliches muss so weit ins System eingedrungen werden, dass Root-Rechte verlangt sind. Wer kontrolliert dann, dass der Trojaner nur das macht, wofür es zuständig sein soll?»
Glättli gibt aber zu, bei diesem Thema voreingenommen zu sein. «Mein Vertrauen in solche Dienste ist etwas erschüttert, gerade weil ich weiss, was in Deutschland geschehen ist.» Damit spricht er auf den Einsatz des vom Chaos Computer Club (CCC) dokumentierten Bundestrojaners an, der ungenügend programmiert war und Daten fand, die er nicht hätte suchen sollen. «Und zudem», so Glättli, «muss man die Sinnfrage stellen. Denn man weiss genau, dass die wirklich schweren Jungs nicht so dumm sind und sich irgendwelche Klartext-Mails zusenden.»
Die Chancen, dass der Vorschlag im Parlament abgelehnt wird, betrachtet er deshalb als durchaus gegeben. «Es gibt genau einen Weg, wie mit dieser Gesetzesrevision zu verfahren ist: Im Couvert zurück an den Absender.»
Die Chancen, dass der Vorschlag im Parlament abgelehnt wird, betrachtet er deshalb als durchaus gegeben. «Es gibt genau einen Weg, wie mit dieser Gesetzesrevision zu verfahren ist: Im Couvert zurück an den Absender.»
... und rechts
Dies sieht Nationalratskollege Lukas Reimann (SVP) etwas anders. «Ich will im Grundsatz eine Gesetzesrevision, weil wir heute unklare Regelungen haben. Momentan kann praktisch jede Strafverfolgungsbehörde tun und lassen, was sie will.» Er würde es daher geschickter finden, wenn der Vorstoss nicht als Ganzes abgelehnt wird, sondern mithilfe einzelner Vorstösse versucht wird, diese punktuell zu verbessern. «Ich will einen Artikel, der sagt, der Bundestrojaner ist nicht erlaubt», sagt Reimann konkret.
Sollte dieser und andere Vorstösse abgelehnt werden, so Reimann, «kann man die Gesetzesrevision immer noch bachab schicken».
Sollte dieser und andere Vorstösse abgelehnt werden, so Reimann, «kann man die Gesetzesrevision immer noch bachab schicken».
Autor(in)
Fabian
Vogt
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