News 04.03.2011, 08:27 Uhr

Parlament: Ja zur Cybercrime-Konvention

Nachdem der Ständerat bereits letztes Jahr zugestimmt hat, hat nun der Nationalrat nachgezogen und die Umsetzung der europäischen Cybercrime-Konvention in der Schweiz somit beschlossen.
Die Abstimmung wurde im Rahmen der Frühjahrssession am vergangenen Dienstag durchgeführt. Der Nationalrat hat sich dabei deutlich mit 117 zu 30 Stimmen für die Umsetzung der Cybercrime-Konvention ausgesprochen. Die Regierung hatte die Übereinkunft eigentlich schon im Jahr 2001 unterzeichnet, 2004 trat sie dann offiziell in Kraft. Mit dem aktuellen Abstimmungsresultat des Parlaments bekräftigt dieses nun die effektive Umsetzung der Bestimmungen in der Schweiz.
Für die Schweizer Gesetzgebung bedeutet dies im Vergleich zum bisher geltenden Recht schärfere Bestimmungen gegen Cyberkriminelle wie z.B. Hacker. Ein wesentlicher Punkt hierbei ist, dass mit dem Inkrafttreten der neuen Bestimmungen der Tatbestand des Hackens auch dann bestraft wird, wenn dieser ohne nachgewiesene Bereicherungsabsicht erfolgt ist. Bereits das Eindringen in ein EDV-System wird also damit strafbar. Auch wer Daten wie z.B. Passwörter für andere zugänglich macht, wird neu strafbar. Zudem können ermittlungsrelevante elektronische Daten in Einzelfällen noch vor Abschluss eines Rechtshilfeverfahrens an andere Staaten weitergegeben werden.
Die europäische Cybercrime-Konvention wurde mittlerweile von 30 Staaten ratifiziert. Als Gründe für die lange Zeitspanne von der Annahme bis zur eigentlichen Umsetzung in der Schweiz nannte Bundesrätin Sommaruga die komplizierten Bestimmungen und die Herausforderung, die Gesetzgebung der modernen IT-Technologie anzupassen.



Kommentare
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skyzem
08.03.2011
Nein, totaler Schachsinn. Dann kann ich mich nicht mehr durch schlaffe Bankensecurity illegal bereichern. http://2.bp.blogspot.com/_mwPSX_l5CRQ/TMl3dB_dRhI/AAAAAAAAA5g/xv6KM3e6BK0/s1600/coolface.jpg Nein, ich bin auch dafür. Aber was wenn jemand mittels einem gehackten Rechner (z.B. Botnetz) in ein System eingreift und dann durch unsachgemässe Recherchen jemand schuldig gesprochen wird. Und das nur dank seiner Unwissenheit einen PC zu schützen. "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht" würden einige wohl behaupten. Aber wie ist das geregelt?