Betrug mit PCtipp-Fakesite 29.04.2025, 08:47 Uhr

Vorsicht vor pctip.ch - Cybersquatting

Unter der Webadresse pctip.ch versuchen Betrüger mit unserem Namen diverse Onlinecasinos zu bewerben. Diese Site gehört nicht zum PCtipp. Achten Sie bei der Eingabe unseres Domainnamens unbedingt auf die richtige Schreibweise mit zwei «P» am Ende: pctipp.ch.
Vorsicht! Die Domain pctip.ch ist eine Betrugs-Site
(Quelle: pctipp.ch)
Seit dem Jahr 2003 schreibt sich der PCtipp mit zwei «P» am Ende, korrekt nach deutscher Rechtschreibung. Deshalb lautet auch die Domain unserer Website pctipp.ch. Vor dem Jahr 2003 schrieb sich der PCtip hingegen mit einem P.
Vor dem Jahr 2003 schrieb sich der PCtip mit einem «P» am Ende
Quelle: pctipp.ch
Die Domain pctip gehört uns allerdings schon lange nicht mehr. Dies haben sich Betrüger zu Nutze gemacht und unter pctip.ch eine Website zur Bewerbung von Onlinecasinos veröffentlicht – mit unserem Logo und falschem Impressum. Meiden Sie diese Site und achten Sie darauf, dass Sie unsere Website immer mit der Eingabe der korrekten Adresse pctipp.ch besuchen.
Wir haben die zuständigen Stellen und Behörden über den Betrug informiert.



Kommentare
Avatar
fli
29.04.2025
Wenn es so offensichtlich ist: Warum kann man die Website nicht sperren lassen? Bzw.: Wie kann man betrügerische Seiten mit ".ch" sperren & was braucht es dazu?

Avatar
Klaus Zellweger
30.04.2025
Ich habe mal Grok zum Thema befragt (meine aktuelle Lieblings-KI). Prompt: Eine Website gibt sich als eine andere aus, indem der URL leicht modifiziert wurde. Sogar das Firmenlogo wurde übernommen. Was braucht es in der Schweiz, um gegen eine solche Website rechtlich vorzugehen oder ihre Abschaltung zu veranlassen? Die Antwort war seitenlang. Unten nur das Fazit. Doch das reicht, um zu sehen, dass der Aufwand enorm wäre. Interessanterweise gibt es auf der Seite keinen einzigen Link zu den Casinos selbst oder Anzeichen von Phishing, sodass der Vorwurf des Betrugs wohl kaum haltbar wäre. So wie ich das sehe, wird hier vor allem die Marke verletzt. Das in Schweiz einklagen zu wollen … auweia! Aber ich bin kein Anwalt.

Avatar
Holzbock
30.04.2025
Sorry, aber wenn ich nur schon die Formulierung "Abmahnung senden" lese, dann kräuseln sich bei mir die Nackenhaare. Das ist ein meines Erachtens inzwischen eher zweifelhaft gewordenes Instrument des Rechts im "Grossen Kanton", das vor allem im Interesse gewisser Anwälte liegt (--> https://de.wikipedia.org/wiki/Abmahnung, runterscrollen bis "Kosten/übliche Regelung" und danach "Möglicher Missbrauch"). Bei uns gibt es das in dieser Form nicht. Das heisst also, dass die Anwaltskosten der Abmahnung aussergerichtlich nicht auf den Abgemahnten überwälzt werden können; der Abmahnende hat vielmehr die entstehenden Kosten einer Abmahnung selbst zu tragen. Bezüglich Abmahnung, auf die Schweiz bezogen zusammengefasst, sagt es @Klaus Zellweger richtig: Auweia! oder schlicht Forget it! Ansonsten scheint mir das oben einkopierte Fazit aber zutreffend - der Aufwand wäre riesig.

Avatar
Electra
30.04.2025
Die Kosten, um die alte Domain weiterhin zu behalten und sie nicht einfach wer weiss wem zu überlassen, wären allerdings auch nicht so hoch gewesen.

Avatar
gucky62
01.05.2025
Die Kosten, um die alte Domain weiterhin zu behalten und sie nicht einfach wer weiss wem zu überlassen, wären allerdings auch nicht so hoch gewesen. Das ist ja auch keine alte Domain. Es ist schlichtweg eine mit "Tippfehler" und darauf ziehlen die Gauner. Via Markenrecht wird es kompliziert und langwierig. Da aber ganz unverblümt Auch Anschrift (Impressum) usw, geklaut werden, wobei die Gauner nicht auf die Originalseite verlinken, könnte ggf. dies als Betrugsbasiicht genutzt werden. Ist ja eindeutig missbräuchlich. Ob das aber bei Switch reicht um die Domain zu sperren? Das muss die IDG Rechtsabteilung bewerten. Gruss Daniel

Avatar
Patrick Hediger
01.05.2025
Wir haben den Fall dem BACS gemeldet. Sie haben sich das angesehen und empfehlen verschiedene Sachen. Zum Einen sollen wir bei der Switch einen Antrag stellen, dass sie uns die Halterdaten der Domain nennen. Die sind ja seit ein paar Jahren nicht mehr öffentlich und das BACS darf sie uns aus Datenschutzgründe nicht direkt nennen. Das machen wir natürlich. Wir wollen ja, wissen, wer dahintersteckt. Zum anderen erwähnen sie die Möglichkeit einer Strafanzeige gegen den Inhaber der Domain. So könnte dann unter Umständen, die Domain gesperrt werden. Wir warten jetzt erst mal auf die Halterdaten und dann schauen wir, was wir machen wollen.

Avatar
gucky62
01.05.2025
Dieses Vorgehen dürfte sachlogisch sein. Mal abwarten was Switch meint. Wobei das BACS in solchen Fällen ja Erfahrung haben dürfte.